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Sachgebiet: AGB

969 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IBRRS 2004, 3277
ImmobilienImmobilien
Zur Beurteilung von Nachbewertungsklauseln

BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 491/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 3242
Baustoffe und ProdukthaftungBaustoffe und Produkthaftung
Unangemessene Benachteiligung durch 10-jährige Bierbezugsverpflichtung?

BGH, Urteil vom 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Laufzeit einer Bierbezugsverpflichtung von 10 Jahren benachteiligt den Gastwirt jedenfalls im Regelfall nicht unangemessen i.S. des § 9 Abs. 1 AGBG.*)

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IBRRS 2004, 2990
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zurückbehaltungsrecht des Bürgen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.07.2004 - 23 U 172/03

1. Der Bürge hat nach Erfüllung der Bürgschaftsschuld einen Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde aus einer entsprechenden Anwendung des den Schuldschein betreffenden § 371 BGB (Anschluss an OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, NJW-RR 2003, 668); wegen dieses Anspruchs kann er gegenüber dem Erfüllungsverlangen des Gläubigers ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB geltend machen.*)

2. Dieses Zurückbehaltungsrecht stellt eine Einrede des Bürgen mit der Rechtsfolge des § 274 BGB dar; der Gläubiger muss die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde dagegen bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern für eine formal ordnungsgemäße Inanspruchnahme des Bürgen nicht von sich aus anbieten, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist.*)

3. Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern verpflichtete Bürge kann seiner Inanspruchnahme aus der Bürgschaft Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur entgegensetzen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich missbraucht. Das ist nur dann der Fall, wenn es offen auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist, dass der materielle Bürgschaftsfall nicht eingetreten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).*)

4. Alle Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht ohne weiteres ergibt, sind bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern nicht im Erstprozess, sondern im Rückforderungsprozess auszutragen; damit ist im Urkundenprozess nicht das Nachverfahren des § 600 ZPO gemeint, sondern der auf Rückzahlung der Bürgschaftssumme gerichtete Prozess nach Zahlung durch den Bürgen.*)

5. Diese Grundsätze gelten auch für die Einwendung des Bürgen, die Verpflichtung des Hauptschuldners zur Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern sei deshalb unwirksam, weil sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sei.*)

6. Im Einzelnen ausgehandelt im Sinne des § 1 Abs. 2 AGBG a. F. (§ 305 Abs. 1 Satz 3 BGB n. F.) kann eine Vertragsklausel insbesondere im unternehmerischen Geschäftsverkehr im Einzelfall auch dann sein, wenn sie selbst als Ergebnis der Vertragsverhandlungen unverändert bleibt.*)

7. Beruft sich der Schuldner erst nach Eintritt des Verzuges auf ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB, wird der bereits eingetretene Verzug nicht ohne weiteres beseitigt (Anschluss BGH, Urteil vom 6.6.2000 – X ZR 48/98; BGH NJW 1971, 421).*)




IBRRS 2004, 2608
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
SubU-AGB: GU kann Lohnfälligkeit nicht an Bauherrenzahlung koppeln!

OLG Koblenz, Urteil vom 05.12.2003 - 8 U 1016/03

Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Subunternehmervertrages „Zahlung erfolgt abzüglich von 3% Skonto innerhalb von 10 Arbeitstagen der in Rechnung gestellten Leistungen durch den Hauptauftraggeber“ ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGB-Gesetz unwirksam.

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IBRRS 2004, 2607
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Unternehmer soll alle mit Strom versorgen: AGB-Klausel unwirksam!

OLG Celle, Urteil vom 05.08.2004 - 6 U 178/03

1. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Bauvertrag, nach der der Rohbauunternehmer die Baustelle insgesamt mit Bauwasser, Baustrom und Sanitäranlagen zu versorgen und diese Einrichtungen allen am Bau Beteiligten zur Mitbenutzung zu überlassen hat, ihm aber für die Mitbenutzung durch die Drittunternehmer ein Entgelt zustehen soll, ist unwirksam.

2. Eine Mehrfachverwendung dieser Klausel liegt auch dann vor, wenn diese einerseits im Vertrag mit dem Rohbauunternehmer, andererseits gleichlautend in den Verträgen mit den Drittunternehmern verwendet wird, weil die Klausel auch den Drittunternehmern gegenüber belastend wirkt.

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IBRRS 2004, 2208
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Bürgschaft auf erstes Anfordern als Kaution?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2004 - 1 U 12/04

1. Es stellt im Rahmen eines Mietvertrags über Räume zur gewerblichen Nutzung keine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar, wenn der Vermieter als Kaution anstatt der Zahlung eines Geldbetrags die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern fordern kann.*)

2. Auch die in einem derartigen Mietvertrag enthaltene Berechtigung des Klägers, sich schon während der Mietzeit aus der Kaution zu befriedigen und anschließend die Wiederauffüllung der Kaution fordern zu dürfen, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Beklagten dar.*)

3. Eine unangemessene Benachteiligung ergibt sich auch nicht aus dem Zusammenwirken der beiden Regelungen.*)

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IBRRS 2004, 2184
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

LG Hagen, Urteil vom 25.02.2003 - 9 O 268/01

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingung in Gewährleistungsbürgschaften ist wirksam:

"Das Werk wurde in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen. ... Dies vorausgesetzt, bürgt die Z. Kautions- und Kreditversicherungs-AG [...] für die Erfüllung der Mängelgewährleistungsansprüche im Rahmen der VOB/VOL bis zur Höhe der unten genannten Bürgschaftssumme. [...]"

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IBRRS 2004, 2178
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Überraschende Sonderkündigungsklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.1999 - 24 U 5/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2004, 2158
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsbürgschaft unter Bedingung rügefreier Abnahme?

OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2004 - 25 U 68/03

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingung in Gewährleistungsbürgschaften ist wirksam:

"Das Werk wurde in Übereinstimmung mit den vertraglichen Bestimmungen fertig gestellt und unbeanstandet und vorbehaltlos abgenommen. ... Dies vorausgesetzt, bürgt die Z. Kautions- und Kreditversicherungs-AG [...] für die Erfüllung der Mängelgewährleistungsansprüche im Rahmen der VOB/VOL bis zur Höhe der unten genannten Bürgschaftssumme. [...]"

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IBRRS 2004, 2101
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigungsausschluss auch in Formularmietvertrag wirksam

BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 379/03

Eine Bestimmung in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach die ordentliche Kündigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsschluß für beide Seiten ausgeschlossen ist, ist nicht nach § 307 BGB (früher: § 9 AGBG) unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 22. Dezember 2003 - VIII ZR 81/03, NJW 2004, 1448).*)

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IBRRS 2004, 2036
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wann gibt es Vertrauensschutz bei Vertragsstrafen von 10%?

BGH, Urteil vom 08.07.2004 - VII ZR 24/03

a) Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Vertragsstrafenklausel mit einer Obergrenze von 10 % in einem Bauvertrag mit einer für die Vertragsstrafe maßgeblichen Abrechnungssumme ab 15 Millionen DM ist auch dann unwirksam, wenn der Vertrag vor dem Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2003 - VII ZR 210/01, BGHZ 153, 311 geschlossen worden ist.*)

b) Bei Verträgen unterhalb einer Abrechnungsumme von 15 Millionen DM kann Vertrauensschutz nur für Verträge in Anspruch genommen werden, die bis zum 30. Juni 2003 geschlossen worden sind.*)

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IBRRS 2004, 1690
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wann muss Mieter renovieren?

BGH, Urteil vom 23.06.2004 - VIII ZR 361/03

Zur Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Formularklausel, durch die dem Mieter die Ausführung der Schönheitsreparaturen nach einem "starren" Fristenplan auferlegt wird.*)

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IBRRS 2004, 1659
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Gestaltungsfreiheit der Bank bei Bürgschaftserteilung

OLG Naumburg, Urteil vom 25.03.2004 - 2 U 77/03

Eine Klausel in einem Formularvertrag, der zufolge die einem Bauträger von einer Bank gewährte Gewährleistungsbürgschaft nur wirksam wird, sofern die vom Auftraggeber zur Sicherheit zunächst einbehaltenen Geldbeträge auf einem bestimmt bezeichneten Konto der bürgenden Bank eingegangen sind, ist weder überraschend im Sinne von § 3 AGBG, noch benachteiligt sie den Bauträger unangemessen im Sinne von § 9 AGBG.*)

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IBRRS 2004, 1583
BauvertragBauvertrag
Vorfälligkeitsentschädigung in Vertrag über Bausparsofortdarlehen

OLG Schleswig, Urteil vom 29.01.2004 - 5 U 106/03

1. Der in einem formularmäßigen Vertrag über ein Bausparsofortdarlehen enthaltenen Formulierung "Rückzahlung: Das Bausparsofortdarlehen wird bis zur Zuteilung des Bausparvertrages gewährt und mit der zugeteilten Bausparsumme abgelöst" ist der Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Zuteilungsreife jedenfalls dann nicht zu entnehmen, wenn auch der Abschnitt "Kosten und Gebühren" einen entsprechenden Hinweis nicht enthält.*)

2. Gegenüber der erwähnten und den Eindruck der sachlichen Vollständigkeit erweckenden Formulierung ist eine in beigefügten "Allgemeinen Darlehensbedingungen" enthaltene Regelung über eine bei vorzeitiger Rückführung zu entrichtende Vorfälligkeitsentschädigung sowohl überraschend (§ 3 AGB-Gesetz, § 305 c BGB n.F.) als auch mit dem im Rahmen einer Inhaltskontrolle (§ 9 AGB-Gesetz, § 307 BGB n.F.) zu beachtenden Transparenzgebot nicht vereinbar.*)

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IBRRS 2004, 1569
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Die Technischen Vertragsbedingungen der VOB/C sind AGB!

BGH, Urteil vom 17.06.2004 - VII ZR 75/03

a) Die Abrechnungsregelungen der VOB/C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (hier DIN 18299 Abschnitt 5 und DIN 18332 Abschnitt 5).*)

b) Bei der Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren Auslegung.*)

c) Aus Wortlaut und Sinn der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen läßt sich nicht eindeutig entnehmen, ob DIN 18332 Naturwerksteinarbeiten auch dann Anwendung findet, wenn Wärmedämmarbeiten für eine Natursteinfassade isoliert in Auftrag gegeben werden.*)

d) Auf welcher vertraglichen Grundlage das Aufmaß zu nehmen ist, ist eine Rechtsfrage und daher einer Begutachtung durch einen Bausachverständigen nicht zugänglich.*)

e) Die Ermittlung, ob eine Verkehrssitte besteht, kann dem Gutachter übertragen werden.*)




IBRRS 2004, 1558
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Formularmäßiger Beitritt zu einer Werbegemeinschaft unangemessen

OLG Hamburg, Urteil vom 21.01.2004 - 4 U 100/03

1. Eine Beitrittspflicht des gewerblichen Mieters in einem Einkaufszentrum zu einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich nicht wirksam vereinbart werden.*)

2. Grundsätzlich wirksam ist aber eine formularvertraglich vorgesehene Beitragspflicht aller gewerblichen Mieter unabhängig vom Beitritt zur Werbegemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Beitragshöhe im Mietvertrag nicht bestimmt ist, sondern von der Gemeinschaft bestimmt werden soll.*)

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IBRRS 2004, 1524
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragsauslegung bei Gewährleistungsbürgschaft a.e.A.?

OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2004 - 21 U 152/03

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur ergänzenden Vertragsauslegung bei einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern (BGH, Urteil vom 04.07.2002, VII ZR 502/99, BauR 2003, 1533 ff) ist nicht auf den Fall einer formularmäßig unwirksam vereinbarten Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu übertragen.*)

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IBRRS 2004, 1503
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Sozialrecht - Schlafapnoegeräte: Hilfsmittel oder Heilapparate?

BGH, Urteil vom 19.05.2004 - IV ZR 176/03

a) Schlafapnoegeräte sind Hilfsmittel i.S. von Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK und keine Heilapparate i.S. von Nr. 1 TB/KK zu § 5 MB/KK.*)

b) Die abschließende Aufzählung erstattungsfähiger Hilfsmittel in Nr. 2 d TB/KK zu § 4 Abs. 3 MB/KK ist wirksam (§§ 3, 5, 9 AGBG).*)

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IBRRS 2004, 1356
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Anbahnung des Vertrages: Annahmefrist von 10 Wochen unwirksam!

OLG Dresden, Urteil vom 26.06.2003 - 19 U 512/03

1. Vertragsabschlussklauseln werden den Vertragsbedingungen im Sinne des AGB-Rechts gleichgestellt.

2. Eine Frist von 10 Wochen zur Annahme des Angebots eines Käufers zum Abschluss eines Bauträgervertrages ist im Sinne von § 10 Nr. 1 AGB-Gesetz unangemessen lang.

3. Eine verspätete Annahme gilt als neuer Antrag, der seinerseits wieder einer notariellen Beurkundung bedarf. Eine konkludente Annahme - etwa durch Zahlung des Kaufpreises - scheidet aus.

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IBRRS 2004, 1349
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mündlicher Vertrag trotz Schriftformerfordernis in AGB?

OLG Schleswig, Urteil vom 18.03.2004 - 11 U 137/02

1. Der Wirksamkeit eines mündlich geschlossenen Vertrages können das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte Erfordernis der schriftlichen Bestätigung entgegenstehen.*)

2. In einem derartigen Fall ist kein Raum für die Anwendung der Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben.*)

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IBRRS 2004, 1309
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Reiserecht - AGB eines Luftfahrtunternehmens

BGH, Urteil vom 12.05.2004 - VIII ZR 159/03

Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, nach der die Provision der Reisebürounternehmen für vermittelte Flüge unter Ausschluß des auf die variablen Landegebühren entfallenden Preisanteils berechnet wird, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Reisebüros nach § 9 AGBG dar.*)

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IBRRS 2004, 1300
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Eigene Aufnahme einer Klausel durch den Notar: Folgen

OLG Celle, Urteil vom 27.05.2004 - 6 U 112/03

Die Klausel in einem Notarvertrag über die Veräußerung eines Grundstücks mit fast fertigem Neubau, die Gewährleistungsfrist für das Bauwerk betrage zwei Jahre, ist nichtig, wenn der Notar die Klausel ohne Zutun der Urkundsbeteiligten gewählt und den Erwerber nicht eindringlich über die mit dieser Klausel verbundenen Nachteile und die in ihr liegende Abweichung von der gesetzlichen Regelung belehrt hat.*)

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IBRRS 2004, 1279
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Zur Wirksamkeit bestimmter Klauseln der ZTV-Asphalt-StB 94

BGH, Urteil vom 29.04.2004 - VII ZR 107/03

Die folgenden Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers benachteiligen den Klauselgegner unangemessen und sind daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam:

"ZTV-Asphalt-StB 94

1.7.3

Werden bei der Abnahme Über- bzw. Unterschreitungen der in den Abschnitten 2-9 sowie in 1.4 und 1.5 angegebenen Grenzwerte festgestellt, so gilt jede unzulässige Unter- oder Überschreitung als jeweils ein Mangel. Darüber hinaus können auch andere Mängel vorliegen, die hier nicht behandelt werden.

1.7.4

Abgesehen von seinen Rechten aus den §§ 12 und 13 VOB/B kann der Auftraggeber bei Nichteinhaltung der Grenzwerte für

- das Einbaugewicht,

- die Einbaudicke,

- den Bindemittelgehalt,

- den Verdichtungsgrad und

- die Ebenheit

Abzüge gemäß Anhang 1 vornehmen. Die Gewährleistungsverpflichtungen des Auftragnehmers bleiben dabei unberührt. Für Mängel aus sonstigen Gründen werden in dieser Vorschrift keine Angaben für Abzüge gemacht.

Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf Rückzahlung des aufgrund eines Mangels abgezogenen Betrages, wenn er diesen Mangel aufgrund seiner Gewährleistungsverpflichtung beseitigt."*)




IBRRS 2004, 1264
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verstoß gegen RBerG erfasst auch die Vollmacht!

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.02.2004 - 9 U 77/03

1. Ein Verstoß gegen das RBerG erfasst neben dem Treuhandvertrag selbst auch die der Treuhänderin erteilte Vollmacht. Dem steht nicht entgegen, dass die Zwangsvollstreckung im Hinblick auf eine Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr. 5 ZPO betrieben wird, denn der Verstoß gegen das RBerG wirkt sich auch auf die prozessuale Vollmacht aus.*)

2. Die Bestimmungen der §§ 172 ff. BGB haben für die der Treuhänderin erteilte prozessuale Vollmacht keine Geltung (BGH vom 26.03.2003), denn die Vorschriften der §§ 78 ff. ZPO bilden für die Prozessvollmacht ein Sonderrecht.*)

3. Dem Anleger ist es indes nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit der prozessualen Unterwerfungserklärung zu berufen, wenn er aus dem Darlehensvertrag wirksam verpflichtet ist, die persönliche Haftung zu übernehmen und sich der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zu unterwerfen. Aufgrund dieser Verpflichtung müsste er eine solche Unterwerfungserklärung unverzüglich abgeben (BGH vom 18.02.2003 - XI ZR 138/02).*)

4. In der Aufnahme einer sogearteten Verpflichtung in den Darlehensvertrag liegt kein Verstoß gegen §§ 3, 9 AGBG.*)

5. § 171 und § 172 BGB sowie die Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht sind auch dann anwendbar, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt.*)

6. § 3 II Nr. 2 VerbrKrG ist einer teleologischen Reduktion nicht zugänglich, weil es sich insoweit um eine bewusste und abschließende, von der Rechtsprechung zu respektierende Regelung handelt (BGH vom 23.09.2003 - BKR 2003, 893, 895).*)

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IBRRS 2004, 1187
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Wann ist die VOB/B als Ganzes vereinbart?

BGH, Urteil vom 15.04.2004 - VII ZR 129/02

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/02).*)




IBRRS 2004, 1162
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Pflichten des Treuhänders/Baubetreuers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.2004 - 4 U 276/03

1. Im Rahmen eines großen Kölner Bauherrenmodells ist der Treuhänder/Baubetreuer verpflichtet, im Rahmen der Abnahme vorhandene Mängel zu rügen und hiervon den Bauherren zu unterrichten, um diesem zu ermöglichen, eventuelle Gewährleistungsrechte gegen die am Bau beteiligten Werkunternehmer vor Eintritt der Verjährung geltend zu machen.*)

2. Der Treuhänder/Baubetreuer ist auch nach Abschluss des Bauvorhabens verpflichtet, den Bauherren über die Mängel und die drohende Verjährung zu informieren. Dies gilt auch und gerade dann, wenn Rechte aufgrund der Mängel bei der Abnahme nicht vorbehalten wurden.*)

3. Verstößt der Treuhänder/Baubetreuer gegen diese Pflicht, so haftet er aus positiver Vertragsverletzung. Dieser Anspruch verjährt in 30 Jahren.*)

4. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kürzere Verjährungsfrist als drei Jahre vereinbart, so ist diese Klausel gemäß § 9 AGBG nichtig. Es gilt dann die gesetzliche - hier 30 jährige - Verjährungsfrist.*)

5. Der Verwalter einer im Rahmen des Bauherrenmodells zu schaffenden Eigentumswohnanlage haftet nicht wegen der unterlassenen Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Mängeln des Sondereigentums.*)

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IBRRS 2004, 1141
BauvertragBauvertrag
Anwendbarkeit der VOB/B trotz unwirksamer Einbeziehung?

LG Berlin, Urteil vom 18.03.2004 - 5 O 352/03

1. Wenn beide Bauvertragsparteien von einer Einbeziehung der VOB/B ausgehen, ist es dem Auftragnehmer als Verwender nach Treu und Glauben verwehrt, sich auf einen Verstoß gegen § 305 Abs. 2 BGB zu berufen

2. Ein ausdrücklich erklärter Vorbehalt durch den Auftragnehmer bei der Annahme der Schlusszahlung wird nicht dadurch entbehrlich, dass der Auftraggeber in engem zeitlichen Zusammenhang mit deren Eingang erklärt hat, er bestehe auf der Bezahlung der vollen Werklohnforderung.

3. Die Erklärung des Auftraggebers nach § 16 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B, mit der er weitere Zahlungen ablehnt, muss nicht die Angabe des Gesamtbetrags der erfolgten Zahlungen oder - bei mehreren Abschlagszahlungen - die jeweiligen Daten und Beträge umfassen.

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IBRRS 2004, 1092
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
AGB von Kreditkartenunternehmen

BGH, Urteil vom 16.03.2004 - XI ZR 13/03

a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, die Vertragsunternehmen zur Erstattung von Zahlungen verpflichten, die das Kreditkartenunternehmen trotz Unvollständigkeit des Leistungsbelegs geleistet hat, sind gemäß § 8 AGBG der Inhaltskontrolle entzogen.*)

b) Sind Vertragsunternehmen verpflichtet, vor der Akzeptanz der Kreditkarte die Zustimmung des Kreditkartenunternehmens einzuholen, ist die Erteilung der Zustimmung eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen.*)

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IBRRS 2004, 1047
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

BGH, Urteil vom 25.03.2004 - VII ZR 453/02

a) Die Verpflichtung eines Bauunternehmers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines öffentlichen Auftraggebers unwirksam. Der Vertrag ist ergänzend dahin auszulegen, daß der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 4. Juli 2002, BGHZ 151, 229).*)

b) Die ergänzende Vertragsauslegung kommt für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2002 geschlossen worden sind, nicht mehr in Betracht. Das gilt auch für Verträge, bei denen ein öffentlicher Auftraggeber nicht beteiligt ist.*)

c) Zur Wirksamkeit einer vom öffentlichen Auftraggeber in einem Bauvertrag gestellten Klausel, mit der Vertragserfüllungssicherheit und Gewährleistungssicherheit mit teilweise identischer Zweckbestimmung gefordert wird.*)




IBRRS 2004, 1012
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kein pauschalierter Schadensersatz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 23 U 78/02

1. Die folgende, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel ist nach § 11 Nr. 5 b) AGBG a. F. unwirksam:

"Rückständige Raten sind ab Fälligkeit - vorbehaltlich weiterer Ansprüche der Verkäuferin - mit 10 % p. a. zu verzinsen."*)

2. Das AGB-Gesetz ist mit Blick auf die Klauselrichtlinie der EG richtlinienkonform auszulegen. § 24a AGBG a. F. ist deshalb bereits auf Vertragsverhältnisse anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten dieser Vorschrift, aber nach dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden.*)

3. Balkone einer Eigentumswohnung sind auch hinsichtlich der Anlegung eines ordnungsgemäßen Gefälles Gegenstand des Gemeinschaftseigentums, § 5 Abs. 2 WEG.*)

4. Der Annahmeverzug des Gläubigers beseitigt sein Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB nicht, sondern gibt dem anderen Teil nach § 322 Abs. 3, § 274 Abs. 2 BGB nur die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben.*)

5. Das Zurückbehaltungsrecht aus §§ 320, 641 Abs. 3 BGB schließt einen Schuldnerverzug ebenso aus wie die Möglichkeit, mit Erfolg Prozess- oder Fälligkeitszinsen geltend zu machen.*)




IBRRS 2004, 0887
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlage - Zinsänderungsklauseln bei langfristig angelegten Sparverträgen

BGH, Urteil vom 17.02.2004 - XI ZR 140/03

Bei langfristig angelegten Sparverträgen ist eine formularmäßige Zinsänderungsklausel, die dem Kreditinstitut eine inhaltlich unbegrenzte Zinsänderungsbefugnis einräumt, unwirksam.*)

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IBRRS 2004, 0870
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. in AGB des öffentl. Auftraggebers nicht wirksam

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 135/00

1. Auch bei öffentlichen Auftraggebern stellt eine Vertragsklausel, die dem Auftragnehmer lediglich das Recht eingeräumt, einen Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 9 AGB-Gesetz dar.*)

2. Fehlt es an einer wirksamen Sicherungsvereinbarung und damit an einem Anspruch des Gläubigers, Sicherheit für seine Forderung zu erlangen, so ist dieser nicht befugt, die Erfüllung des Rückgewähranspruchs des Auftragnehmers und Sicherungsgebers unter Berufung auf deshalb ungesicherte Forderungen aus Gewährleitung wegen Mängel zu verweigern.*)




IBRRS 2004, 0829
BauträgerBauträger
Verjährungsdauer bei Eingriff in VOB/B

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2003 - 7 U 49/03

1. Eine AGB-Vertragsbestimmung, wonach die Kaufpreisrate auf ein Sperrkonto zu zahlen ist, sofern der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen (seit Zugang der Rechnung über die betreffende Kaufpreisrate) schriftlich unter Angabe von Gründen (Nichterreichen des vereinbarten Bautenstandes, Vorliegen von erheblichen Mängeln) der Auszahlung an den Auftragnehmer widerspricht, greift in den Kernbereich der VOB/B ein, weil die Rüge eines Mangels nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B nicht an eine Frist gebunden ist.*)

2. Eine AGB-Vertragsbestimmung, die den Auftraggeber zur unwiderruflichen Anweisung der vereinbarten "Kaufpreisraten" an seine Bank verpflichtet, ohne dass der Auftragnehmer den Nachweis des die Abschlagsforderung rechtfertigenden Bautenstands zu erbringen hat, greift durch Änderung der Beweislastregelung in den Kernbereich der VOB/B ein. Sie weicht damit von § 16 Nr. 1 Abs. 1 und Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ab, weil der vorleistungspflichtige Auftragnehmer Teilvergütungsansprüche (Abschlagsforderungen) nur für nachweisbar erbrachte Leistungen hat und Vorauszahlungen nur verlangen kann, wenn solche vereinbart sind und wenn er (auf Verlangen des Auftraggebers) Sicherheit leistet.*)

3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die den Kernbereich der VOB/B verändernde Vertragsbestimmung ihrerseits etwa nach dem AGBG unwirksam ist.

4. Die nach § 13 Nr. 4 VOB/B (a.F.) geltende zweijährige Gewährleistungsfrist hält der isolierten Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand.

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IBRRS 2004, 0752
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BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

EuGH, Urteil vom 01.04.2004 - Rs. C-237/02

Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen qualifiziert zu werden.*)

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IBRRS 2004, 0678
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BauvertragBauvertrag
Bürgschaft - Abgrenzung gegenständlich beschränkte Bürgschaft und Zeitbürgschaft

BGH, Urteil vom 15.01.2004 - IX ZR 152/00

Zur Abgrenzung der gegenständlich beschränkten Bürgschaft von der Zeitbürgschaft.*)

Wird auf Wunsch des Bürgen eine als Zeitbürgschaft zu verstehende Befristung seiner Haftung vereinbart, so ist eine Klausel überraschend, mit der sich der Gläubiger formularmäßig von der Anzeigeobliegenheit freizeichnet.*)

Streiten der Gläubiger und der Bürge darüber, ob eine vereinbarte Befristung als Zeitbürgschaft oder nur als gegenständliche Beschränkung der Haftung zu verstehen ist, trägt der Gläubiger die Beweislast für den von ihm behaupteten Inhalt der Bürgschaft; sichert die Bürgschaft einen Kontokorrentkredit, stellt dies regelmäßig ein wesentliches Beweisanzeichen dafür dar, daß eine gegenständliche Beschränkung vereinbart ist.*)

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IBRRS 2004, 0616
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BauvertragBauvertrag
Unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in AGB zulässig

BGH, Urteil vom 26.02.2004 - VII ZR 247/02

a) Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrags, die den Auftragnehmer verpflichtet, zur Sicherung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers ausschließlich eine unbefristete, unwiderrufliche, selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen, ist nicht nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam.*)

b) Wird der Auftragnehmer in einer solchen Klausel verpflichtet, die Bürgschaft gemäß "Muster des Auftraggebers" zu stellen, ist damit in Anlehnung an § 17 Nr. 4 Satz 2 VOB/B zum Ausdruck gebracht, daß die Bürgschaft nach Vorschrift des Auftraggebers auszustellen ist. Der Auftraggeber wird nicht berechtigt, die Sicherungsabrede durch das Muster zu ändern.*)

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IBRRS 2004, 0574
BauvertragBauvertrag
Bürgschaft a.e.A. wird zur selbstschuldnerischen Bürgschaft

BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - VII ZR 372/01

1. Ist die Verpflichtung des Unternehmers, eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, gemäß § 9 AGB-Gesetz unwirksam, so ergibt die ergänzende Auslegung des lückenhaften Vertrags, dass er eine unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft ohne das Merkmal "auf erstes Anfordern" schuldet.

2. Er kann daher vom Bauherrn von vornherein nicht die Herausgabe der Bürgschaftsurkunde verlangen, sondern nur die Abgabe einer schriftlichen Erklärung, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische Bürgschaft geltend zu machen.

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IBRRS 2004, 0567
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BauvertragBauvertrag
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft a.e.A.

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2003 - 21 U 24/03

Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Bürgschaft auf erste Anforderung (hier: Einwendungen des Bürgen aus dem früheren AGB-Gesetz).*)

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IBRRS 2004, 0489
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BauvertragBauvertrag
AGB: Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern

BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - VII ZR 371/01

1. Die Verpflichtung eines Auftragnehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, zur Sicherung der Vertragserfüllung eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam; die hierdurch entstandene Vertragslücke ist ergänzend dahin auszulegen, dass der Auftragnehmer eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft schuldet (Bestätigung von BGH, IBR 2002, 414; IBR 2002, 543).

2. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben. Er muss sich jedoch gegenüber dem Auftragnehmer und dem Bürgen schriftlich verpflichten, die Bürgschaft nicht auf erstes Anfordern, sondern nur als selbstschuldnerische geltend zu machen (Bestätigung von BGH, IBR 2003, 413).

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IBRRS 2004, 0477
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BauvertragBauvertrag
Wann ist die VOB/B als Ganzes vereinbart?

BGH, Urteil vom 22.01.2004 - VII ZR 419/02

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist. Es kommt nicht darauf an, welches Gewicht der Eingriff hat.*)

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IBRRS 2004, 0194
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BauvertragBauvertrag
Reicht Hinweis auf VOB/B im Baugewerbe aus?

OLG Hamm, Urteil vom 18.12.2003 - 17 U 80/03

1. Zwar ist im Einzelfall zu prüfen, ob die VOB/B als Allgemeine Geschäftsbedingungen Vertragsbestandteil geworden sind. Ist sie dem Bauherrn nicht vertraut, so muss sie ihm von dem Vertragspartner konkret zur Kenntnis gebracht werden. Ein bloßer Hinweis auf die VOB/B reicht in diesen Fällen in der Regel nicht aus.

2. Anders ist es aber, wenn der Verwender mit Sicherheit erwarten darf, dass der Vertragspartner die VOB/B bereits kennt. Dies kann der Fall sein, wenn sie sich in seinem Geschäftszweig durchgesetzt hat und niemand in der Branche ohne Kenntnis dieser Bedingungen tätig sein kann. In derartigen Fällen darauf zu bestehen, daß der Verwender dann auch seinem Vertragspartner die "Kenntnisnahme" ermöglichen müsse, wäre bloße Förmelei. Gegenüber einem im Baugewerbe tätigen Vertragspartner reicht daher der Hinweis auf die Geltung der VOB/B aus, um sie in den Vertrag einzubeziehen.

3. Zu den "holzkonstruktiven Teilen" eines in Holzrahmenbauweise zu errichtenden Hauses gehört nicht der Schallschutz.




IBRRS 2004, 0134
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BauvertragBauvertrag
Komplettheitsklausel beim Pauschalpreisvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2003 - 23 U 204/02

1. Zu den Auswirkungen einer Komplettheitsklausel in einem BGB-Pauschalpreisvertrag*)

a) Handelt es sich um einen Detail-Pauschalvertrag, bei dem das Leistungsverzeichnis vom Auftragnehmer stammt, kann mit einer vereinbarten Komplettheitsklausel dem Auftragnehmer das Risiko für in seinem Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigte Mehrmengen auferlegt werden. Bei der Vertragsauslegung ist die Reichweite der Komplettheitsklausel danach zu bestimmen, was der Auftragnehmer nach seinem Empfängerhorizont als Komplettheitsanforderung erkennen konnte.*)

b) Hätte der Auftragnehmer bei sorgfältiger Prüfung der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen und Möglichkeiten der eigenen Untersuchung erkennen können, dass seine Mengenberechnungen im Leistungsverzeichnis mit Unwägbarkeiten verbunden waren, steht ihm zur Abdeckung seiner Mehrkosten auch kein Ausgleich nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu.*)

2. Eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, dass für Bauschuttbeseitigung 0,9 % von der Schlussrechnungssumme in Abzug gebracht werden, ist wegen Verstoßes gegen das AGBG unwirksam (BGH NJW 2000, 3348). Daran ändert nichts die weitere Vereinbarung, dass der Auftragnehmer anfallenden Bauschutt in Container des Auftraggebers entsorgen könne.*)

3. Bei einer Individualvereinbarung, dass der Auftragnehmer den Gewährleistungseinbehalt durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ablösen darf, steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Zahlung des Sicherheitseinbehalts Zug um Zug gegen Gewährung der Bürgschaft zu.*)




IBRRS 2004, 0130
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor?

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - VII ZR 31/03

Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen können auch dann vorliegen, wenn die Bedingungen nicht gegenüber verschiedenen Vertragsparteien verwendet werden sollen.*)

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IBRRS 2004, 0127
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Immobilienanlage - Verjährungsverkürzung durch Prospekt?

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - III ZR 118/03

Zur Frage, ob beim Beitritt eines Vermögensanlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds eine in dem Prospekt der aufnehmenden Gesellschaft enthaltene Klausel Vertragsbestandteil wird, die eine Haftungsbegrenzung (hier: Verkürzung der Verjährungsfrist) auch zugunsten der beim Vertrieb der Vermögensanlage tätig gewordenen selbständigen Unternehmer vorsieht.*)

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IBRRS 2004, 0120
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Sicherheitseinbehalt und Bürgschaft auf erstes Anfordern

KG, Beschluss vom 02.12.2003 - 7 W 330/03

Ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarter Sicherheitseinbehalt von 5% für fünf Jahre ist wirksam, wenn dem Unternehmer neben der Möglichkeit, den Bareinbehalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern abzulösen, auch eine weitere Möglichkeit zur Sicherheitsleistung gemäß § 17 Nr. 2 VOB/B eingeräumt wird.

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IBRRS 2004, 0094
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BauvertragBauvertrag
Ausschluss von Nachforderungen durch AGB

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 53/03

a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 238).*)

b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.*)

c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.*)




IBRRS 2004, 0083
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BauvertragBauvertrag
Einseitige Änderung des Leistungsumfangs

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 346/01

a) § 1 Nr. 4 VOB/B regelt ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Dieser ist unter den Voraussetzungen des § 1 Nr. 4 VOB/B berechtigt, durch eine einseitige empfangsbedürftige rechtsgeschäftliche Willenserklärung den Leistungsumfang des Vertrages zu ändern.*)

b) Eine wirksame Leistungsänderung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B begründet unmittelbar einen Anspruch des Auftragnehmers gemäß § 2 Nr. 6 VOB/B auf eine zusätzliche Vergütung.*)

c) Eine Erklärung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B kann von einem Dritten für den Auftraggeber nur wirksam im Rahmen einer gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht abgegeben werden.*)

d) Die Leistungsänderung gemäß § 1 Nr. 4 VOB/B ist ein Verpflichtungsgeschäft im Sinne des § 109 ThürKommO, so daß ein Landkreis durch eine Erklärung des zuständigen Landrats oder seines Stellvertreters nur wirksam verpflichtet werden kann, wenn die in der Thüringer Kommunalordnung geregelten Voraussetzungen für eine wirksame Vertretung beachtet worden sind.*)




IBRRS 2004, 0080
BauvertragBauvertrag
Wann ist VOB/B wirksam einbezogen?

OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2002 - 7 U 101/02

1. Es muss bei der Verwendung von AGB die Möglichkeit bestehen, in zumutbarer Weise Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nehmen. Das erfordert die objektive Möglichkeit, den Text voll zur Kenntnis zu nehmen. Der Verwender muss die Bedingungen offen legen.

2. Die tatrichterliche Auslegung einer Individualvereinbarung bindet das Berufungsgericht unter anderem dann nicht, wenn sie unter Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) und der zu ihnen entwickelten, allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätze vorgenommen worden ist.

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IBRRS 2004, 0010
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Arbeit & Soziales - Zusatzversorgungsrente

BGH, Urteil vom 26.11.2003 - IV ZR 186/02

Die Anwendung des in § 42 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa VBLS a.F. vorgesehenen Halbanrechnungsgrundsatzes bei der Berechnung der Zusatzversorgungsrente verstößt für Versicherte, die bis zum 31. Dezember 2000 versorgungsberechtigt geworden sind, auch nach diesem Stichtag nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, §§ 9 AGBG, 307 BGB.*)

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IBRRS 2004, 0006
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BauvertragBauvertrag
Pauschalpreis: Preisminderung wegen Verbaus geringerer Mengen

BGH, Urteil vom 11.09.2003 - VII ZR 116/02

a) Sind geringere als im zugrunde gelegten Leistungsverzeichnis vorgesehene Mengen eingebaut worden, hat der Auftraggeber nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B einen Anspruch auf Preisanpassung unabhängig davon, ob die Leistung infolge der verringerten Mengen mangelhaft ist.*)

b) Die Klausel in einem auf der Grundlage eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mit Mengenangaben geschlossenen Pauschalpreisvertrages, nach der Mehr- und Mindermassen von 5 % als vereinbart gelten, regelt das Mengenrisiko. Sie ist dahin zu verstehen, daß bei einer nicht durch Planänderungen bedingten Mengenabweichung in den einzelnen Positionen, die über 5 % hinaus geht, auf Verlangen ein neuer Preis nach Maßgabe des § 2 Nr. 7 Abs. 1 Satz 2 und 3 VOB/B gebildet werden muß. Bei der Preisbildung ist das übernommene Mengenrisiko zu berücksichtigen.*)