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IBRRS 2023, 0272; IMRRS 2023, 0138
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Eine „circa“-Angabe beziffert Sonderumlage nicht konkret genug
AG Friedberg, Urteil vom 26.08.2022 - 2 C 848/21
1. Ein Sonderumlagenbeschluss bedarf als Grundlage für die Begründung einer Zahlungspflicht zwingend einer konkreten, eindeutigen Festsetzung.
2. Einem Beschluss, nach dem eine Sonderumlage i.H.v. "ca." 18.000 Euro erhoben werden soll, kann die tatsächliche Höhe der Sonderumlage nicht entnommen werden. Der Beschluss ist deshalb mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig.
3. Für den für die Erhebung einer Sonderumlage aufzustellenden Sonderwirtschaftsplan gelten grundsätzlich auch die Minimalanforderungen, die an einen schlüssigen Wirtschaftsplan zu stellen sind.
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