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IBRRS 2018, 1610; IMRRS 2018, 0584
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Wohnraummiete
Außerordentliche Kündiugng bei Flächenabweichung von mehr als 10% nicht immer gerechtfertigt
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.03.2018 - 2-21 O 167/17
Das Erfordernis der Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung aus der Generalklausel des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB ist stillschweigendes Tatbestandsmerkmal der Kündigungsgründe des § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB, auch im Falle der Flächenabweichung von mehr als 10% kann es hieran mangeln.*)
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