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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2484; IMRRS 2016, 1473
Mit Beitrag
Mietrecht
Fassade und Dach saniert: 20%ige Mietpreiserhöhung!
AG Köpenick, Urteil vom 25.05.2016 - 6 C 14/16
1. Eine erneuerte Fassade und ein erneuertes Dach sind wohnwerterhöhende Merkmale in den Merkmalgruppen "Gebäude" und "Wohnumfeld", die einen Mietpreiszuschlag von 20% des Spannoberwertes zum Mittelwert des Mietspiegels rechtfertigen.
2. Wohnwertmindernde Merkmale in der Merkmalgruppe "Bad" stehen der Mieterhöhung nicht entgegen.
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