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IBRRS 2007, 4373
Mit Beitrag
Verkehrssicherungspflicht
Fehlerhafte Kabelerkundung von Dritten: Haftet der Bauunternehmer?
OLG Bremen, Urteil vom 01.06.2006 - 2 U 104/05
1. Ein Unternehmen, das mit der Kabelerkundung vor Tiefbauarbeiten beauftragt wurde, haftet dafür, dass die Ortung fehlerfrei ist. Besteht die Gefahr, dass diese durch Störungen im Boden verfälscht ist, muss das Unternehmen darauf hinweisen.
2. Beschädigt ein Bauunternehmen bei Bohrarbeiten in Folge einer solchen fehlerhaften Ortung eine unerkannte Kabeltrasse, muss allein die Erkundungsfirma für die daraus entstehenden Schäden aufkommen.
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