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IBRRS 2021, 1226
Mit Beitrag
Bauvertrag
Verbraucherschutz ist nicht verhandelbar!
OLG München, Beschluss vom 24.03.2021 - 28 U 7186/20 Bau
1. Ein in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossener Werkvertrag über den Ausbau einer alten und den Einbau einer neuen Treppe kann vom Verbraucher ohne Begründung widerrufen werden, er ist hierüber entsprechend zu informieren und erhält hierfür ausreichend Bedenkzeit.
2. Das Widerrufsrecht besteht auch, wenn die Veranlassung zum Vertragsschluss vom Verbraucher ausging.
3. Wird der Verbraucher nicht belehrt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr.
4. Auf die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte kann der Verbraucher nicht wirksam verzichten.
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