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IBRRS 2020, 2383
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Keine preiswertere Alternative vorhanden: Mehrvergütung auch ohne Ankündigung!

OLG München, Beschluss vom 08.07.2019 - 27 U 3203/18 Bau

1. Voraussetzung für die Bejahung einer Anscheinsvollmacht des Architekten ist nicht, dass er im Rahmen der Vertragsunterzeichnung tätig war. Maßgeblich sind vielmehr sämtliche Rahmenumstände.

2. Wird eine nicht vorgesehene Leistung gefordert, hat der Auftragnehmer in einem VOB-Vertrag nur dann Anspruch auf besondere Vergütung, wenn er seinen Anspruch dem Auftraggeber vor der Ausführung der Leistung ankündigt. Die vorherige Ankündigung ist grundsätzlich Anspruchsvoraussetzung.

3. Der Auftragnehmer hat auch ohne vorherige Ankündigung ausnahmsweise einen Anspruch auf besondere Vergütung, wenn die Ankündigung entbehrlich ist, weil dem Auftraggeber tatsächlich keine preiswertere Alternative zur Verfügung steht.