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IBRRS 2018, 2851
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Vergütung für Nachträge streitig: Höhe der Sicherheit nach § 648a BGB?
OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2018 - 8 U 102/16
1. Dem Unternehmer steht die Sicherheit gem. § 648a BGB a.F. zu, soweit er die vereinbarte Vergütung schlüssig darlegt.
2. Streitfragen zur Höhe der Vergütung sind nur dann (durch Beweiserhebung) zu klären, wenn dies nicht zu einer Verzögerung des Rechtsstreits führt.
3. Bei Streit über den vertraglichen Anspruchsgrund genügt die schlüssige Darlegung hingegen nicht. Über dem Grunde nach streitige Nachträge oder Zusatz- bzw. Stundenlohnleistungen ist gegebenenfalls Beweis zu erheben - auch im Sicherungsprozess.