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IBRRS 2026, 1474
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Tiefgarage im Grundwasser: Anforderungen an Bedenkenhinweis?

OLG München, Beschluss vom 25.09.2023 - 9 U 7342/22 Bau

1. Ein Bedenkenhinweis des Auftragnehmers muss klar, vollständig und erschöpfend die nachteiligen Folgen der vorgesehenen Werkleistung (hier: Ausführung einer Tiefgarage im Grundwasserbereich) sowie die sich daraus ergebenden Gefahren konkret aufzeigen. Der Auftraggeber muss so konkret, detailliert und vollständig informiert werden, dass er die Tragweite der Nichtbefolgung des Hinweises erkennen kann (hier bejaht).

2. Ausnahmsweise kann auch bei einem VOB/B-Vertrag ein mündlicher Bedenkenhinweis genügen.

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IBRRS 2026, 1493
VergabeVergabe
Kein Rechtsschutzbedürfnis, keine Verlängerung der aufschiebenden Wirkung!

OLG Naumburg, Beschluss vom 23.12.2025 - 6 Verg 4/25

Bleibt vor der Vergabekammer ein gegen einen öffentlichen Aufgabenträger gerichteter Nachprüfungsantrag ohne Erfolg und wird er im Beschwerdeverfahren vom Antragsteller weiterverfolgt, so kommt eine Anordnung nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB über die Verlängerung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn der Aufgabenträger seine diesbezüglichen Aufgaben bereits vor mehr als zehn Jahren im Wege der Beleihung auf einen privaten Dritten übertragen hat, ohne den Dritten zur Anwendung des Vergaberechts zu verpflichten, und der Aufgabenträger auch keine Einflussmöglichkeiten auf aktuelle Beschaffungsvorhaben diese Dritten innehat.*)

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IBRRS 2026, 1470
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ist eine Spielhalle kerngebietstypisch?

OVG Sachsen, Urteil vom 04.06.2026 - 1 A 118/23

1. Die Beurteilung der Kerngebietstypik einer Spielhalle ist stets von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; einen wesentlichen Anhaltspunkt bildet insoweit die Betriebsfläche von 100 m² oder mehr (ständige Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 13.08.2015 - 1 A 51/14, m. w. N.).*)

2. Nach sächsischem Landesrecht (§ 67 Abs. 2 Satz 1 SächsBO) bedürfen die Zulassung von Abweichungen sowie die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen stets eines gesonderten schriftlichen Antrags mit Begründung.*)

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IBRRS 2026, 1464
WohnraummieteWohnraummiete
Mietpreisbremse bei Mieterwechsel anwendbar?

AG Wedding, Urteil vom 05.03.2026 - 13 C 319/25

1. Die Regelungen der §§ 556d ff. BGB zur Mietpreisbremse finden auf einen Mieterwechsel im Wege der Vertragsübernahme durch Nachtragsvereinbarung keine Anwendung, wenn das bestehende Mietverhältnis lediglich mit neuen Mietern fortgesetzt wird.*)

2. Ein unzulässiges Umgehungsgeschäft i.S.d. §§ 556d ff. BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn die Parteien anstelle eines Neuabschlusses den Eintritt neuer Mieter in ein bestehendes Mietverhältnis vereinbaren, sofern keine Umgehungsabsicht erkennbar ist.*)

3. Die Vereinbarung einer erhöhten Nettokaltmiete im Rahmen eines Mieterwechsels durch Nachtragsvereinbarung ist nicht nach § 556g Abs. 1 BGB unwirksam, wenn kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird.*)

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IBRRS 2025, 1253
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann die WEG Mängelrechte gegen den Bauträger durchsetzen?

LG Dortmund, Urteil vom 04.02.2025 - 1 S 97/24

1. Die Durchsetzung von Mängelrechten (hier: den Schallschutz betreffend), die die Wohnungseigentümergemeinschaft an sich gezogen hat, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Prozessführung ein möglicher Erfolg nicht abgesprochen werden kann.

2. Es bleibt offen, ob auf den Maßstab des § 114 ZPO abzustellen ist, oder sogar geringere Anforderungen zu stellen sind.

3. Solange ein primär haftender Bauträger in Anspruch genommen werden kann, entspricht es - bei hier prognostizierter ausreichender Erfolgsaussicht - grundsätzlich ordnungsmäßiger Verwaltung, diesen in Anspruch zu nehmen bevor die Gemeinschaft mit diesen Kosten belastet wird.

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IBRRS 2026, 1484
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Vollstreckbare Ausfertigung erteilt: Erklärung gilt als abgegeben!

BGH, Urteil vom 17.04.2026 - V ZR 202/24

Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung Zug um Zug gegen Erbringung einer Gegenleistung verurteilt worden, gilt die Erklärung als abgegeben, sobald eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils nach §§ 726, 730 ZPO erteilt ist; es kommt nicht darauf an, ob die Voraussetzungen für die Klauselerteilung vorlagen.*)

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IBRRS 2026, 1490
RechtsanwälteRechtsanwälte
„Stets zuverlässige Mitarbeiterin" ist stets unzureichende Floskel!

VGH Bayern, Beschluss vom 22.05.2026 - 22 ZB 25.880

1. Der Anwalt muss Angaben dazu machen, ob es sich bei einem Antrag auf Zulassung der Berufung um ein in der Kanzlei übliches, häufig vorkommendes Rechtsmittel und damit bei der Eintragung der Frist um eine Routineangelegenheit handelt, denn nur dann ist es zulässig, die Bearbeitung des Schriftstücks und die Eintragung der Fristen eigenverantwortlich dem Büropersonal zu übertragen.

2. Nicht übliche Fristen muss der Prozessbevollmächtigte hingegen selbst berechnen und ihre Wahrung eigenverantwortlich überwachen.

3. Zu der erforderlichen Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen im Wiedereinsetzungsantrag gehört der Vortrag zur bisherigen Zuverlässigkeit der Kanzleiangestellten, die mit der Eintragung der Rechtsmittelfristen betraut ist, da anderenfalls ein Vertrauen des Rechtsanwalts auf die Befolgung diesbezüglicher Weisungen nicht gerechtfertigt wäre.

4. Die Notierung, Berechnung und Kontrolle in der Kanzlei üblicher und häufig vorkommender Rechtsmittelfristen darf nur gut ausgebildetem und sorgfältig überwachtem Büropersonal überlassen werden. Die Gründe, aus denen die Zuverlässigkeit geschlossen wird, sind darzustellen; floskelhafte Bemerkungen genügen den Anforderungen nicht.

5. Bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle des Fristenkalenders, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können.

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IBRRS 2026, 1485
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Untätigkeit der Parteien: „Verjährungsfalle" Verfahrensstillstand?

BGH, Urteil vom 12.06.2026 - V ZR 205/24

Eine Untätigkeit der Parteien führt nicht zum Stillstand des Verfahrens i.S.d. § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn die Verfahrensleitung bei dem Gericht liegt, das für den Fortgang des Prozesses Sorge zu tragen hat. *)

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Online seit 26. Juni

IBRRS 2026, 1466
BauvertragBauvertrag
Kein Abrechnungsverhältnis? Keine Mängelansprüche vor Abnahme!

LG Köln, Urteil vom 22.04.2026 - 17 O 123/22

1. Mängelrechte stehen dem Besteller ausnahmsweise auch ohne Abnahme zu, wenn er nicht mehr die Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Dies setzt aber voraus, dass der Unternehmer das Werk als fertiggestellt zur Abnahme anbietet (hier verneint).

2. Der Unternehmer wird von der Mängelhaftung frei, wenn er seiner Bedenkenhinweispflicht nachgekommen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Hinweis inhaltlich klar, vollständig und erschöpfend die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der in Rede stehenden, zweifelhaften Ausführungsweise konkret darlegt, damit dem Auftraggeber die Tragweite der Nichtbefolgung hinreichend erkennbar wird (hier verneint).

3. Erklärt der Unternehmer zu Unrecht die Kündigung aus wichtigem Grund, kann der Besteller seinerseits aus wichtigem Grund kündigen und die Fertigstellungsmehrkosten im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung verlangen.

4. Eine vorherige Fristsetzung durch den Besteller ist entbehrlich, wenn der Unternehmer die weitere Leistungserbringung mit seiner vorangegangen unwirksamen Kündigungserklärung ernsthaft und endgültig verweigert hat.

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IBRRS 2026, 1440
VergabeVergabe
Open-House-Vergabe: Welcher Höchstpreis gilt bei Masken-„Newcomern"?

LG Bonn, Urteil vom 23.07.2025 - 1 O 342/24

1. Der sich auf die Nichtigkeit des Vertrags wegen Verstoßes gegen die VO PR Nr. 30/53 berufende Auftragnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der vereinbarte Preis den preisrechtlich höchstens zulässigen Preis überschreitet.

2. Schließt ein neu auf dem Markt aufgetretener Anbieter ("Newcomer") nur ein einmaliges Geschäft mit der betreffenden Leistung und dieses auch noch unter besonderen Bedingungen ab, weshalb kein betriebssubjektiver Marktpreis ermittelt werden, folgt daraus nicht, dass dann der Selbstkostenpreis maßgeblich wäre (entgegen OLG Köln, Urteil vom 23.04.2026 - 3 U 61/25, IBRRS 2026, 1035 = VPRRS 2026, 0092).

3. Die Berufung auf die Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen das gesetzliche Verbot kann ausnahmsweise treuwidrig sein (hier bejaht).

4. Sieht der Vertrag eine Klausel Klausel vorn, nach der die Rechtsfolgen eines absoluten Fixgeschäfts für den Fall eintreten sollen, dass bis zu einem bestimmten Stichtag keine Lieferung erfolgt, erfasst dies (hier) nicht auch den Fall, dass bis zu diesem Tag zwar die Anlieferung erfolgt, die geschuldete Ware jedoch mangelhaft ist.

5. Der Käufer kann sich nicht auf die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (hier: wegen fehlender CE-Kennzeichen) berufen, wenn er vorzuleisten verpflichtet ist.

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IBRRS 2026, 1481
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verspäteter Baubeginn lässt Baugenehmigung erlöschen!

OVG Sachsen, Beschluss vom 12.05.2026 - 1 B 6/26

1. Eine Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist.

2. Ein Baubeginn liegt nur dann vor, wenn Bauarbeiten stattfinden, die zielgerichtet in Ausnutzung der erteilten Baugenehmigung erfolgen und der Errichtung des genehmigten Vorhabens dienen.

3. Auch ein ordnungswidriger Baubeginn (hier wegen Fehlens einer Baubeginnsanzeige und Vorlage der bautechnischen Nachweise) hindert den Fristablauf.

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IBRRS 2026, 1444
ImmobilienImmobilien
Sanierung fehlgeschlagen: Feuchtigkeitsschäden verschwiegen?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.01.2026 - 4 U 51/24

Zum Nachweis des arglistigen Verschweigens von Mängeln eines erworbenen Hausanwesens (hier: Feuchtigkeit/Nässeschäden im Keller bei vorangegangenen Sanierungsversuchen des Verkäufers).*)

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IBRRS 2026, 0705
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Über unerfahrenen Bauträger muss aufgeklärt werden

OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2026 - 34 U 103/24

1. Die Vermittlung einer Anlageimmobilie (hier: denkmalgeschützte Wohnung mit Steuervorteilen) ist nicht nur nach einfachem Maklerrecht zu beurteilen ist, sondern kann auch einen Anlageberatungsvertrag begründen.

2. Der Vermittler/Berater muss über wesentliche Risiken aufklären - dazu zählt explizit auch die mangelnde Erfahrung des Bauträgers, wenn Wohnungen als Kapitalanlage vermittelt werden.

3. Vermittler dürfen sich nicht blind darauf verlassen, dass die Risiken einer Anlage in einem Verkaufsprospekt ausreichend dargestellt sind, wenn wesentliche Faktoren wie die Unerfahrenheit des Bauträgers verschwiegen werden.

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IBRRS 2026, 1452
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Ablehnung weiterer Beweisfragen: Sofortige Beschwerde statthaft?

KG, Beschluss vom 24.02.2026 - 7 W 2/26

Zur Frage, ob und wann die Ablehnung von weiteren Beweisfragen bzw. Ergänzungsfragen im selbständigen Beweisverfahren im Wege der sofortigen Beschwerde überprüft werden kann.*)

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Online seit 25. Juni

IBRRS 2026, 1448
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
Vorschuss gibt es für die sichere, nicht für die billige Mängelbeseitigung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2025 - 22 U 64/24

1. Der Anspruch auf Vorschuss für die Kosten der Mängelbeseitigung ist zu schätzen. Dabei kommt es auf die voraussichtlich aufzuwendenden Mängelbeseitigungskosten an.

2. Baukostensteigerung sind bei der Bemessung des Vorschussanspruchs berücksichtigungsfähig.

3. Der Besteller hat Anspruch auf Vorschuss für die Maßnahmen, die den Mangel sicher beseitigen.

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IBRRS 2026, 1476
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Rechtsanwendung nach „Schema F“ ist kein Anwaltsprivileg!

OLG Naumburg, Urteil vom 18.06.2026 - 9 U 8/26

1. Rechtsdienstleistung ist jede konkrete Subsumtion eines Sachverhalts unter die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen, die über eine bloß schematische Anwendung von Rechtsnormen ohne weitere rechtliche Prüfung hinausgeht, unabhängig davon, wie intensiv oder schwierig diese Prüfung ist.

2. Rechtsdienstleistungen können nach § 5 RDG zulässig sein, soweit sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild (hier: Beschaffungsdienstleister) gehören.

3. Hiernach sind unter anderem folgende Tätigkeiten entweder wegen schematischer und routinemäßiger Rechtsanwendung im Rahmen administrativer Vergabebegleitung bereits keine Rechtsdienstleistungen oder jedenfalls als Nebenleistung zum Tätigkeitsbild eines Beschaffungsdienstleisters zulässige Rechtdienstleistungen: "Begründungen für die Dokumentation des Vergabeverfahrens, bspw. Begründung für eine verlängerte Angebotsfrist oder Bindefrist", "Prüfung und Wertung von Nebenangeboten (...), "Zuarbeit der Vergabestelle prüfen und konsolidieren: Kostenanschlag, LV einschl. Anlagen, Vergabevoranmeldung, Vergabeanmeldung, ggf. bereits vorliegende Begründungsentwürfe (z.B. Losvergabe, Produktneutralität o.ä.), unter Berücksichtigung des geltenden Vergaberechts (...)", "Art des Vergabeverfahrens festlegen", "in Abstimmung mit PL Eignungs- und Zuschlagkriterien sowie zusätzliche und besondere Vertragsbedingungen festlegen" und "Vergabedokumentation und Vergabevermerk einschließlich Anlagen erstellen (...)".

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IBRRS 2026, 1450
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Naturschutzrechtliche Auflagen ignoriert: WEA formell illegal?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2026 - 2 R 34/26

1. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts nach § 48 Abs. 1 Nr. 3a VwGO umfasst auch Streitigkeiten um behördliche Entscheidungen, mit denen vom Inhaber einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung angefochtene Nebenbestimmungen durchgesetzt werden sollen, die die Erfüllung der gesetzlichen (hier artenschutzrechtlichen) Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sicherstellen sollen.*)

2. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ist zu berücksichtigen, dass eine unterbliebene Anhörung auf der Grundlage des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG im Verlaufe des gerichtlichen (Hauptsache-)Verfahrens jedenfalls noch nachgeholt werden kann.*)

3. Einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beigefügte naturschutzrechtliche Nebenbestimmungen können nicht auf der Grundlage bauordnungsrechtlicher Ermächtigungsgrundlagen durchgesetzt werden.*)

4. Werden bei der Errichtung eines immissionsschutzrechtlich genehmigten Vorhabens der Genehmigung beigefügte echte Auflagen im Sinne von § 36 Abs.2 Nr. 4 VwVfG nicht beachtet, führt dies nicht zur formellen Illegalität des Vorhabens mit der Folge, dass weder die Baueinstellung noch der Rückbau bereits hergestellter Anlagenteile verfügt werden kann.*)

5. § 80c Abs. 4 VwGO betrifft zwar hauptsächlich Fälle, in denen sich Dritte im Weg des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die einem Vorhabenträger erteilte Genehmigung wenden. Die Vorschrift oder zumindest der in ihr zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke sind aber auch in anderen Fallkonstellationen anwendbar, etwa wenn eine behördliche Entscheidung dazu führt, dass die vom Gesetzgeber beabsichtigte Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien nicht eintritt.*)

6. § 80c Abs. 3 Satz 1 VwGO kommt nur in den Fällen der Drittanfechtung eines Verwaltungsakts zum Tragen.*)

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IBRRS 2026, 1388
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlerhafte Jahresabrechnung begründet keinen Erfüllungseinwand!

LG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2025 - 10 S 11/24 WEG

Legt eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Jahresabrechnung vor, die einen der Teilungserklärung widersprechenden Verteilerschlüssel zu Grunde legt, tritt keine Erfüllung i.S.d. § 362 BGB ein. Erfüllung setzt voraus, dass ein ordnungsgemäßer Entwurf vorgelegt wird und die Jahresabrechnung zumindest weitgehend mangelfrei ist. Fehler der Jahresabrechnung perpetuieren sich im Vermögensbericht.

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IBRRS 2026, 1455
ImmobilienImmobilien
Hauskäufer kann eine (rechtlich) gesicherte Erschließung erwarten!

OLG Bremen, Beschluss vom 21.08.2025 - 2 U 114/24

1. Der Käufer einer zu Wohnzwecken veräußerten Immobilie kann erwarten, dass ein vorhandener Anschluss an Versorgungsleitungen rechtlich gesichert ist und nicht von der freiwilligen Duldung eines Nachbarn abhängig ist. Fehlt es daran, liegt ein Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB a.F. vor.*)

2. Ein solcher Sachmangel wird von einem in dem notariell beurkundeten Grundstückskaufvertrag vereinbarten Ausschluss der Haftung für Sachmängel erfasst.*)

3. Für eine Arglist des Verkäufers kommt es allein darauf an, ob er die den Fehler begründenden Umstände kannte. Diese Kenntnis muss festgestellt werden und kann nicht durch wertende Überlegungen dahingehend ersetzt werden, dass der Verkäufer sich einer Kenntnis bewusst verschlossen habe, weil dann die Arglist vom Vorsatz abgekoppelt und der Sache nach durch leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis ersetzt würde (Anschluss an BGH, IBR 2005, 1010 - nur online; IMR 2013, 1159 - nur online).*)

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IBRRS 2026, 1439
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schwamm-Ausschlussklausel ist wirksam!

OLG Köln, Urteil vom 10.02.2026 - 9 U 19/23

1. Eine Schwamm-Ausschlussklausel ist wegen Vertragszweckgefährdung unwirksam, wenn sie den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht.

2. Dies ist dann der Fall, wenn Schwammschäden regelmäßige oder zumindest sehr häufige, zwangsläufige und kennzeichnende Folge des Austritts von Leitungswasser wären, so dass sich der durchschnittliche Versicherungsnehmer mit dem Abschluss einer Leitungswasserversicherung vorwiegend vor solchen Schwammschäden schützen, der Versicherer sich jedoch mit der Ausschlussklausel von einer Kardinalpflicht des Versicherungsvertrages, Leitungswasserschäden zu entschädigen, freizeichnen wollte (hier verneint).

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IBRRS 2026, 1441
SteuerrechtSteuerrecht
Einlage eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR

BFH, Urteil vom 04.06.2025 - II R 18/23

1. Überträgt ein Ehegatte unentgeltlich das Familienheim auf eine GbR, an der beide Ehegatten zu gleichen Teilen beteiligt sind, ist der andere Ehegatte in Höhe des hälftigen Werts des Familienheims schenkungssteuerrechtlich bereichert.*)

2. Auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Familienheim wird von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes erfasst.*)

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IBRRS 2026, 0418
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Richterliche „Störgefühle" sind irrelevant!

OLG München, Beschluss vom 10.11.2025 - 14 W 1459/25

Die Zulässigkeit isolierter selbständiger Beweisverfahren beurteilt sich insbesondere danach, ob der Katalog des § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO die antragstellerseits formulierten Sachverständigenfragen abdeckt; dass die zu erwartenden Sachverständigenantworten gemäß der vorausschauenden richterlichen Einschätzung in einem sich abzeichnenden Hauptsacheverfahren möglicherweise unbehelflich sein werden, hat außen vor zu bleiben.

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Online seit 24. Juni

IBRRS 2026, 1286
Beitrag in Kürze
BauvertragBauvertrag
„Lieferung KW 20“ = verbindlicher Vertragstermin?

OLG München, Beschluss vom 18.09.2024 - 28 U 1261/24 Bau

1. Bei einem Vertrag über die Herstellung und Montage mehrerer Trafostationen handelt es sich um einen Bauvertrag i.S.v. § 650a BGB.

2. Die Angabe eines Liefertermins in einer bestimmte Kalenderwoche ist zwar grundsätzlich kalendermäßig bestimmt bzw. bestimmbar. Ob es sich dabei jedoch auch um einen verbindlichen Liefertermin handelt, dessen Überschreitung unmittelbar - also ohne vorherige Mahnung - zum Verzug führt, ist durch Auslegung des Vertrags zu ermitteln (hier verneint).

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IBRRS 2026, 1432
Mit Beitrag
VergabeVergabe
„Öffentliches Unternehmen" bei Einfluss durch mehrere Kommunen?

EuGH, Urteil vom 18.06.2026 - Rs. 575/24

Art. 2 Nr. 3 der Richtlinie (EU) 2019/1024 (...) ist dahin auszulegen, dass ein Unternehmen, auf das mehrere öffentliche Stellen gemeinsam einen beherrschenden Einfluss ausüben können, unter den Begriff "öffentliches Unternehmen" im Sinne dieser Bestimmung fällt, ohne dass für die Vermutung eines solchen Einflusses geprüft werden muss, ob diese Stellen einvernehmlich handeln und gemeinsame Interessen haben.*)

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IBRRS 2026, 1445
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
„Nebeneinrichtung" erfordert engen räumlichen Zusammenhang!

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2026 - 8 B 212/26

1. Nebeneinrichtungen i. S. d. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV sind nicht für den Betriebszweck unmittelbar erforderlich; ihnen kommt aber eine dienende Funktion zu. Maßgebend ist die tatsächliche Einbeziehung in den auf die Hauptanlage bezogenen und von dieser bestimmten Funktionszusammenhang.*)

2. Nebeneinrichtungen stehen in einem engen räumlichen Zusammenhang zu der Anlage. Dieser verlangt im Regelfall, dass die Nebeneinrichtung sich auf dem Betriebsgelände befindet und dass technische Verbindungseinrichtungen zwischen der Haupteinrichtung und der Nebeneinrichtung bestehen (wie BVerwG, Urteil vom 14.11.2024 - 7 A 8.23 -, und IBR 2011, 368).*)

3. Ein enger räumlicher Zusammenhang zur Haupteinrichtung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Anlagen auf demselben Betriebsgelände liegen. Dabei können auch benachbarte Flurstücke ein einheitliches Betriebsgelände bilden, wobei kleinräumige Unterbrechungen (hier: durch eine Lärmschutzwand) der Annahme eines einheitlichen Betriebsgeländes regelmäßig nicht entgegenstehen.*)

4. Der illegale Betrieb einer Nebeneinrichtung wird nicht dadurch infrage gestellt, dass auch die Kernanlage nicht genehmigungskonform betrieben wird.*)

5. Eine (Teil-) Anlage kann nur dann als Nebeneinrichtung i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV angesehen werden, wenn sie von dem Betreiber der Haupteinrichtung betrieben wird.*)

6. Für das Genehmigungserfordernis nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 der 4. BImSchV ist die abstrakte Möglichkeit der Umweltrelevanz der Nebeneinrichtung erforderlich, aber auch ausreichend. Diese ist schon dann gegeben, wenn sich die Nebeneinrichtung auf das Emissions- oder Immissionsverhalten oder auf die technische Sicherheit der Haupteinrichtung auswirken kann. Dass von der Nebeneinrichtung für sich genommen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen, ist nicht erforderlich. Demgegenüber ist die Frage, ob die konkrete Anlage insgesamt - d.h. einschließlich der Nebeneinrichtung - tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft verursacht bzw. ob sie - ggf. unter Beifügung von Nebenbestimmungen - genehmigungsfähig ist, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu beantworten.*)

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IBRRS 2026, 1442
WohnraummieteWohnraummiete
Nachträgliche (zeitnahe) Zahlung: Kündigung unwirksam?

LG Gießen, Urteil vom 23.12.2025 - 1 S 29/25

Nur in Ausnahmefällen kann im Rahmen des Verschuldens eine nachträgliche Zahlung des Mieters zu seinen Gunsten berücksichtigt werden kann, weil sie ein etwaiges Fehlverhalten in einem milderen Licht erscheinen lässt. Das bedeutet aber nicht, dass jede nachträgliche Zahlung automatisch zu einem Kündigungsausschluss führt, auch dann nicht, wenn sie zeitnah nach der Kündigung erfolgt.*)

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IBRRS 2026, 1460
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusszwang auch bei Doppelhaushälfte, allerdings abdingbar

BGH, Urteil vom 12.06.2026 - V ZR 68/25

1. Der aus § 20 Abs. 1 WEG folgende Beschlusszwang für bauliche Veränderungen gilt grundsätzlich auch für eine aus zwei Mitgliedern bestehende Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (hier: Doppelhaushälften). Das Beschlusserfordernis kann allerdings in der Gemeinschaftsordnung abbedungen werden, etwa durch Formulierungen dahin, dass die Einheiten so behandelt werden sollen, als ob es sich um real geteilte Grundstücke handeln würde.*)

2. Eine rechtlich relevante Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen optischen Veränderung der Gesamtanlage führt, wird nicht dadurch beseitigt, dass die bauliche Veränderung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung durch eine Anpflanzung verdeckt ist.*)

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IBRRS 2026, 1443
KaufrechtKaufrecht
Beweislastumkehr bei Mängeln? Mögliche Ursache aus Verkäufersphäre genügt!

BGH, Urteil vom 06.05.2026 - VIII ZR 73/24

Die Vermutung des § 477 BGB a.F. greift zugunsten des Käufers bereits dann ein, wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (eine Mangelerscheinung) gezeigt hat. Zur Erbringung des Nachweises einer solchen Mangelerscheinung ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass als mögliche Ursache für den innerhalb dieser Frist aufgetretenen, dem Käufer nachteiligen Zustand der Kaufsache (hier: Fahrzeugbrand) - zumindest auch - ein Umstand in Betracht kommt, der - wenn er dem Verkäufer zuzurechnen wäre - dessen Gewährleistungshaftung auslöste (hier: technischer Defekt). Ob daneben auch andere Umstände als Ursache für den aufgetretenen, dem Käufer nachteiligen Zustand denkbar sind, die dem Verkäufer nicht zuzurechnen wären beziehungsweise seine Gewährleistungshaftung nicht begründeten - wie etwa Bedienungsfehler, üblicher Verschleiß oder Einwirkungen Dritter -, ist hierbei nicht von Belang. Lediglich in den Fällen, in denen ausschließlich derartige andere Umstände als Ursache für den aufgetretenen nachteiligen Zustand in Betracht kommen, fehlt es am Vorliegen einer Mangelerscheinung in dem vorbezeichneten Sinne (im Anschluss an Senatsurteile vom 12.10.2016 - VIII ZR 103/15, Rz. 36, IBRRS 2016, 2880; vom 27.05.2020 - VIII ZR 315/18, Rz. 54, 57, IBRRS 2020, 1705; vom 09.09.2020 - VIII ZR 150/18, Rz. 27 f., IBRRS 2020, 3067; vom 10.11.2021 - VIII ZR 187/20, Rz. 72, 75, IBRRS 2022, 0266; ebenso Senatsurteil vom heutigen Tag - VIII ZR 257/23, Rz. 26 f., IBRRS 2026, 1418).*)

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IBRRS 2026, 1453
AGBAGB
Uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht ist unwirksam!

OLG Stuttgart, Urteil vom 21.05.2026 - 2 UKl 6/25

1. Der Schuldner kann die geschuldete Leistung nur verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch auf eine Gegenleistung hat und sich aus dem Schuldverhältnis nichts anderes ergibt (§ 273 Abs. 1 BGB).

2. Ein Zurückbehaltungsrecht des Schuldners besteht nicht, wenn die Gegenleistung ohne Verschulden des Gläubigers untergegangen ist. In einem solchen Fall ist der Anspruch auf Herausgabe der Gegenleistung wegen Unmöglichkeit ausgeschlossen (§ 275 Abs. 1 BGB).

3. Eine vom Schuldner vorformulierte Vertragsklausel, die diesem ein uneingeschränktes Zurückbehaltungsrecht gewährt, solange die Gegenleistung nicht erbracht ist, weicht vom gesetzlichen Leitbild ab und ist wegen unangemessener Benachteiligung des Gläubigers unwirksam.

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IBRRS 2026, 1392
SteuerrechtSteuerrecht
Übernahme von Vermieterkosten sind Einnahmen des Vermieters!

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2026 - 11 K 11216/24

Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen sind.*)

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IBRRS 2026, 1446
ProzessualesProzessuales
Kollegialität kann ein Befangenheitsgrund sein!

BGH, Beschluss vom 08.06.2026 - RiSt (B) 1/25

1. Ein Kollegialitätsverhältnis kann nur dann eine Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist, die tatsächlich vorliegt (hier verneint).

2. Die Besorgnis der Befangenheit liegt nahe, wenn der erkennende Richter und eine Partei demselben Spruchkörper als Richter angehören oder noch vor einigermaßen kurzer Zeit angehört haben. Diese Besorgnis besteht regelmäßig nicht mehr, wenn die gemeinsame Mitgliedschaft im selben Spruchkörper endgültig beendet ist und geraume Zeit zurückliegt. Etwas anderes kann gelten, wenn aus der beendeten Zusammenarbeit für die Zukunft fortwirkende Umstände resultieren, etwa eine Freundschaft oder Feindschaft.

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Online seit 23. Juni

IBRRS 2026, 1438
Mit Beitrag
WerkvertragWerkvertrag
Rückforderung von Vorauszahlungen: Wer muss was beweisen?

BGH, Beschluss vom 10.06.2026 - VII ZR 86/23

1. Vereinbaren die Parteien eines Werk- oder Bauvertrags die Leistung von Vorauszahlungen auf das zu erstellende (Bau-)Werk, liegt darin in der Regel zugleich die Vereinbarung einer Abrechnungspflicht des Unternehmers bei Beendigung des Vertrags und einer Rückzahlungspflicht bezüglich einer eventuellen Überzahlung.

2. Verlangt der Besteller die Rückzahlung behaupteter Überzahlungen, hat er zur Begründung des vertraglichen Rückforderungsanspruchs schlüssig die Voraussetzungen eines Saldoüberschusses aus einer Schlussabrechnung vorzutragen. Ausreichend ist eine Abrechnung, aus der sich ergibt, in welcher Höhe der Besteller Abschlags- oder Vorauszahlungen geleistet hat und dass diesen Zahlungen ein entsprechender endgültiger Vergütungsanspruch des Unternehmers nicht gegenübersteht.

3. Der Besteller kann sich dabei auf den Vortrag beschränken, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen seinem Kenntnisstand entspricht. Hat der Besteller nach diesen Grundsätzen ausreichend vorgetragen, muss der Unternehmer darlegen und beweisen, dass er berechtigt ist, die Abschlags- oder Vorauszahlungen endgültig zu behalten.

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IBRRS 2026, 1404
VergabeVergabe
BE-Kosten für Großbaustellen passen nicht zu kleinen Bankettschäden!

LG Magdeburg, Urteil vom 10.11.2025 - 3 O 1024/25

1. In Schadensersatzprozessen findet eine Überprüfung von Rechnungspositionen auf deren Erforderlichkeit auch dann statt, wenn eine öffentliche Ausschreibung vorangegangen ist. Der Schädiger hat nicht für völlig unwirtschaftliche und vermeidbare Maßnahmen einzustehen.

2. Es ist nicht Aufgabe der Zivilgerichte, eine umfassende Überprüfung von den Reparaturkosten vorangegangenen öffentlichen Ausschreibungen zu durchzuführen. Fachbehörden haben bei Ausschreibungen einen weiten Ermessensspielraum. Dabei haben sie dafür Sorge zu treiben, dass sich keine unangemessene Preisgestaltung der ausführenden Unternehmen etabliert. Hinsichtlich der Ausgestaltung von Leistungsverzeichnissen ist entscheidend, dass die Fachbehörde die Höhe der für eine Schadenbeseitigung erforderlichen Kosten beeinflussen kann.

3. Die Fachbehörde ist schadensrechtlich nicht daran gehindert, Typifizierungen vorzunehmen und pauschalierende Betrachtungen anzustellen. Dies gilt aber nicht grenzenlos. Der behördliche Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung von Leistungsverzeichnissen ist überschritten, wenn nach dem Ausschreibungstext Aufwände für Großbaustellen auch für kleine Bankettschäden nach einem Verkehrsunfall abgerechnet werden können.

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IBRRS 2026, 1426
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Hähnchenmaststall gehört in den Außenbereich!

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19.05.2026 - 10 A 2283/23

1. Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4, 1. Halbsatz BauGB setzt voraus, dass das Vorhaben nicht auch im Innenbereich ausgeführt werden kann. Maßgeblich hierfür ist, ob es dem Vorhabenträger nach den konkreten Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung rechtlich und tatsächlich möglich ist, das Vorhaben im Innenbereich zu verwirklichen.*)

2. Hat der Bauantragsteller bereits erfolglos bei der Gemeinde nach geeigneten Flächen für das zur Genehmigung gestellte Vorhaben im Innenbereich gefragt und liegen auch sonst keine Anhaltspunkte für die Verfügbarkeit solcher Flächen vor, muss er keine weiteren Erwerbsbemühungen nachweisen, um die Voraussetzungen einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zu erfüllen.*)

3. Bei der Frage der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen sind solche bei der Vorbelastung nicht mit einzubeziehen, die dem Immissionsort selbst zuzurechnen sind (sogenannte Eigenbelastung). Dies gilt bei Tiergerüchen unabhängig davon, ob die eigenen Tiergerüche mit den von außen einwirkenden Tiergerüchen identisch sind und gilt auch für die Wohnnutzung von Mietern auf Hofstellen mit Tierhaltung.*)

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IBRRS 2026, 1171
WohnraummieteWohnraummiete
Betriebskosten: Anforderungen an Zahlungsbelege

AG Dresden, Urteil vom 21.11.2025 - 146 C 5420/24

1. Fällig wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution nicht bereits im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses. Vielmehr ist dem Vermieter nach Beendigung des Mietvertrags eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb deren er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will. Erst danach wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution fällig.

2. Zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch die Kaution gesichert werden, gehören grundsätzlich auch solche Nachforderungen auf die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten.

3. Sofern der Mieter sein Belegeinsichtsrecht geltend macht, resultiert daraus für ihn ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Gewährung der Belegeinsicht.

4. Soweit der Mieter einen Anspruch auf Vorlage von Zahlungsbelegen hat, geht dieser mit einem Anspruch auf Vorlage von solchen Belegen einher, die eine Zahlung des Vermieters an den Dritten derart erkennen lassen, dass der Mieter sein Kontrollrecht ausüben kann.

5. Dieser Anspruch wird nicht durch die Vorlage von Eigenbelegen erfüllt.

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IBRRS 2026, 1436
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Verwalter und Makler: Keine Courtage!

BGH, Urteil vom 21.05.2026 - I ZR 224/25

Einem Wohnungsvermittler steht weder gegen den Mieter noch gegen den Vermieter eine Provision zu, wenn ein Mietvertrag über eine Wohnung abgeschlossen wird, deren Verwalter er ist.*)

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IBRRS 2026, 1383
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer "Bundesmodell" ist verfassungskonform

BFH, Urteil vom 12.11.2025 - II R 3/25

1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 - GrStRefG (BGBl. 2019 I 1794) - ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 II 1 GG zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 II 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen.*)

2. Die Regelungen der §§ 252-257 BewG in der Fassung des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2022 sind materiell verfassungsgemäß.*)

3. Belastungsgrund der Grundsteuer im sogenannten Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt.*)

4. Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gem. § 254 BewG in Verbindung mit Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG.*)

5. Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, wenn die Grundsteuer festgesetzt wurde.*)

6. Das FG als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 II BewG ermittelten Bodenrichtwerte grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zugrunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 I 1 FGO zu verstoßen.*)

7. Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substanziiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.*)

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IBRRS 2026, 1425
ProzessualesProzessuales
Rubrumsberichtigung bei Angabe eines falschen gesetzlichen Vertreters?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2026 - 2 U 92/24

1. Für eine Berichtigung nach § 319 Abs. 1 ZPO ist im Falle eines Rubrumsfehlers nicht erforderlich, dass die unrichtige Fassung eine ungewollte Abweichung des Erklärten von dem Gewollten darstellt. Vielmehr ist eine objektiv unrichtige Bezeichnung einer Partei oder ihres gesetzlichen Vertreters jederzeit - ggf. auch von Amts wegen - so zu berichtigen, wie es objektiv der richtigen Sachlage entspricht, soweit die Identität der Partei feststeht und durch die Berichtigung gewahrt bleibt.

2. Die unrichtige Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters der Partei im Rubrum des Urteil ist eine berichtigungsfähige offenbare Unrichtigkeit, wenn sich die Unrichtigkeit aus dem Handelsregister ergibt, und zwar ohne Rücksicht darauf, wer die Unrichtigkeit verursacht hat.

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Online seit 22. Juni

IBRRS 2026, 1401
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
(Nach-)Erfüllungsansprüche verwirkt: MaBV-Bürgschaft ist zurückzugeben!

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.12.2024 - 3 U 184/23

1. Fällt der Sicherungszweck wegen Erlöschens der Hauptschuld weg, hat der Erwerber kein vernünftiges Interesse mehr am Behalten der Bürgschaftsurkunde. Der Bauträger kann aus eigenem Recht verlangen, dass der Erwerber die Bürgschaftsurkunde an den Bürgen oder - bei Wegfall des Sicherungszwecks - auch an ihn selbst herausgibt, um der Verpflichtung zur Zahlung von Avalzinsen zu entgehen.

2. Der Bürge kann grundsätzlich die Verjährung oder Verwirkung der Hauptschuld einwenden (hier: Verwirkung von Herstellungs- und Gewährleistungsansprüchen des Erwerbers gegen den Bauträger bejaht).

3. Die (Vorauszahlungs-)Bürgschaft nach § 7 Abs. 1 MaBV sichert sowohl Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung aufgrund Rücktritts oder Minderung wegen mangelhafter Ausführung als auch den Ersatz von Aufwendungen für die Beseitigung von Mängeln, die vor Abnahme festgestellt sind. Nicht gedeckt sind Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln, die erst nach Abnahme auftreten und nicht im Abnahmeprotokoll festgehalten sind.

4. Die MaBV-Bürgschaft umfasst Rückgewähransprüche vom Zeitpunkt der Vorauszahlungen bis zur Erfüllung der in § 3 Abs. 1 MaBV genannten Voraussetzungen und der vollständigen Fertigstellung des Bauwerks.

5. Ein rechtskräftiges Urteil zwischen Bauträger und Erwerber wirkt zugunsten des Bürgen (nicht aber zu seinen Lasten). Der Bürge kann daher dem Erwerber die rechtskräftige Aberkennung der Hauptforderung im Prozess gegen den Bauträger entgegenhalten.

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IBRRS 2026, 1403
VergabeVergabe
BIEGE-Ausschluss wegen Steuerschulden eines BIEGE-Mitglieds?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 07.05.2026 - Rs. C-268/25

1. Art. 57 Abs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU (...) über die öffentliche Auftragsvergabe (...) i.V.m. Art. 79 Abs. 2 und Art. 80 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2014/25/EU (...) über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (...) sowie der unionsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder deren Auslegung entgegenstehen, wonach eine vorübergehende Bietergemeinschaft aus einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil sie eines ihrer Mitglieder, das seiner Verpflichtung zur Begleichung von - bestandskräftig festgestellten - Steuerschulden erst nach Ablauf der Angebotsfrist nachgekommen ist, nur deswegen nicht ausschließen oder ersetzen kann, weil sie dies erst nach der Mitteilung des Vorliegens des Ausschlussgrundes durch den öffentlichen Auftraggeber vorgeschlagen hat.*)

2. Einer Bietergemeinschaft ist es prinzipiell zu ermöglichen, ein Mitglied, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, auszuschließen oder zu ersetzen, um nicht selbst vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden.

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IBRRS 2026, 1423
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächenvorschriften sind nachbarschützend!

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2026 - 5 S 1790/25

1. Regelungsgegenstand der Privilegierungsvorschrift des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO-BW ist allein die Abstandsflächentiefe. Daher ist kein Raum für ein „Hineinziehen“ der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche in die Prüfung dieser Vorschrift.*)

2. Die sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 LBO-BW ergebenden Abstandsflächentiefen sind in vollem Umfang nachbarschützend. Das trifft auch im Hinblick auf die Einhaltung des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LBO-BW zu, der nachbarliche Belange zwar nicht zum Prüfprogramm erklärt. Ob die Voraussetzungen der Vorschrift vorliegen und dadurch von der - drittschutzvermittelnden - Abstandsfläche abgewichen werden darf, ist jedoch eine durch den Nachbarn rügefähige Frage.*)

3. Eine Indizwirkung, dass „zumindest aus tatsächlichen Gründen“ das Gebot der Rücksichtnahme im Regelfall nicht verletzt ist, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind, greift jedenfalls dann nicht ein, wenn die Sondernorm des § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Alt. 1 LBO-BW zur Anwendung kommt, da diese Bestimmung eine Bebauung mit geringeren Tiefen der Abstandsflächen als den an sich gesetzlich vorgesehenen auch dann zulässt, wenn dadurch nachbarliche Interessen an Belichtung und Belüftung beeinträchtigt werden.*)

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IBRRS 2026, 1420
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung wegen Wohnungsprostitution bedarf konkreter Nachweise!

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.05.2026 - 23 S 78/25

1. Eine ordentliche Kündigung des Wohnraummietverhältnisses wegen Störung des Hausfriedens erfordert im Kündigungsschreiben die hinreichend konkrete Angabe von Zeit, Ort und Art der Pflichtverletzung. Pauschale oder wertende Angaben genügen nicht.

2. Das Anbieten sexueller Dienstleistungen in der Mietwohnung rechtfertigt eine Kündigung nur bei substanziiertem Vortrag zu konkreten Umständen und Beeinträchtigungen. Bloßer Verweis auf häufig wechselnden Besuch genügt nicht.

3. Eine außerordentliche Kündigung wegen Fehlverhaltens von Besuchern des Mieters setzt substanziierten Vortrag zu deren Identität, Verhalten und Zurechenbarkeit voraus. Unkonkrete Behauptungen sind nicht ausreichend.

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IBRRS 2026, 1389
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderhonorar muss genau festgelegt werden

AG Stuttgart Bad Cannstatt, Urteil vom 02.04.2026 - 5 C 321/25

1. Allgemein sind Aufwendungen des Gläubigers durch seine eigenen Mitarbeiter zur Bearbeitung und Abwicklung einer Mängelbeseitigung nicht erstattungsfähig (st. Rspr. des BGH, z.B. Urteil vom 31.05.1976 - II ZR 133/74), solange nicht feststeht, dass dem Gläubiger hierdurch zusätzlicher, andernfalls nicht angefallener Personalaufwand entstanden ist.

2. Der Verwalter hat bereits im Rahmen seiner originären Pflichten Erhaltungsarbeiten zu überwachen und die zugehörigen Nachbesserungsarbeiten erforderlichenfalls zu begleiten.

3. Eine Vertragsregelung, wonach über die normale Verwaltertätigkeit hinausgehende Leistungen gesondert honoriert werden sollen, die aber nicht erkennen lässt, für welche konkrete Leistung eine Vergütung verlangt werden kann, noch die Höhe der zusätzlichen Vergütung bestimmt, ist wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam.

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IBRRS 2026, 1424
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Montage von PV-Anlagen nur mit Handwerksrolleneintrag!

OLG Koblenz, Urteil vom 02.06.2026 - 9 U 1015/25

Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen, insbesondere auf Dächern, sind als wesentliche Tätigkeiten des Dachdecker- beziehungsweise des Elektrotechniker-Handwerks im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO zu qualifizieren. Sie unterfallen daher der Eintragungspflicht des § 1 Abs. 1 Satz 1 HwO.*)

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IBRRS 2026, 1413
ProzessualesProzessuales
Protokollberichtigung abgelehnt: Sofortige Beschwerde unzulässig!

KG, Beschluss vom 17.06.2026 - 10 W 38/26

Eine Beschwerde gegen einen Beschluss, mit dem es ein Gericht abgelehnt hat, sein Sitzungsprotokoll zu berichtigen, ist grundsätzlich unstatthaft.*)

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Online seit 19. Juni

IBRRS 2026, 1386
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Zusatzhonorar wegen Bauzeitverlängerung setzt Bauzeitvereinbarung voraus!

OLG Dresden, Urteil vom 21.05.2026 - 10 U 1431/25

1. Ein vertraglicher Anspruch auf zusätzliche Vergütung wegen verlängerter Bauzeit setzt voraus, dass die Parteien eine bestimmte Bauzeit festgelegt haben.

2. Diese Festlegung erfordert, dass die Parteien sich darüber im Klaren waren, dass die Überschreitung der Bauzeit den vertraglichen Mehrvergütungsanspruch auslöst, sofern auch die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen.

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IBRRS 2026, 1421
Beitrag in Kürze
VergabeVergabe
Konzessionsvergaben unterliegen eigenen Vorschriften!

BayObLG, Beschluss vom 18.06.2026 - Verg 5/26

1. Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde sind neben den Erfolgsaussichten der Beschwerde und dem Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens auch die Aussichten des Antragstellers zu berücksichtigen, im Vergabeverfahren den Auftrag zu erhalten. Im Sinne eines effektiven Rechtsschutzes ist es bei einer erfolgversprechenden Beschwerde regelmäßig geboten, dem Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben.

2. Die Möglichkeit, die aufschiebende Wirkung zu verlängern, dient dazu, dem unterlegenen Bieter die Möglichkeit zu erhalten, Rechtsschutz zu erlangen. Soll eine drohende de-facto-Vergabe verhindert werden, setzt dies voraus, dass zur Bedarfsdeckung eine Ausschreibung noch in Betracht kommt.

3. Kann eine europaweite Ausschreibung bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht mehr durchgeführt werden, gebietet es auch das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht, eine Zuschlagserteilung vor Entscheidung in der Hauptsache zu verhindern, selbst wenn diese nach summarischer Prüfung vergaberechtswidrig wäre (Abgrenzung zu OLG Frankfurt, IBR 2023, 418; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.01.2014 - 11 Verg 15/13, IBRRS 2014, 0869; OLG Celle, Beschluss vom 24.09.2014 - 13 Verg 9/14, IBRRS 2014, 2587).

4. Ein möglicher Verzicht auf eine Konzessionsbekanntmachung ist nur in § 20 KonzVgV vorgesehen. Die dortige Aufzählung ist abschließend. Die weiteren Ausnahmen aus der Parallelvorschrift des § 14 Abs. 4 VgV gelten im Konzessionsbereich nicht.

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IBRRS 2026, 1406
Beitrag in Kürze
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs?

BVerwG, Beschluss vom 22.04.2026 - 4 BN 34.25

1. Das im Abwägungsgebot wurzelnde Gebot planerischer Konfliktbewältigung, dass jeder Bauleitplan grundsätzlich die von ihm selbst geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat, indem die von der Planung berührten Belange zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden. Die Planung darf nicht dazu führen, dass Konflikte, die durch sie hervorgerufen werden, letztlich ungelöst bleiben. Dies schließt eine Verlagerung von Problemlösungen aus dem Bauleitplanverfahren auf nachfolgendes Verwaltungshandeln nicht aus.

2. Festsetzungen eines Bebauungsplans können auch Ausdruck einer "planerischen Zurückhaltung" sein. Davon ist grundsätzlich auch im Hinblick auf Interessenkonflikte, die auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans im Einzelfall auftreten können, auszugehen. Dabei kommt dem in enthaltenen Rücksichtnahmegebot eine besondere Bedeutung zu. Es ergänzt die Festsetzungen des Bebauungsplans und bewirkt im Ergebnis, dass ein Bebauungsplan nicht schon deshalb als unwirksam angesehen werden muss, weil er selbst noch keine Lösung für bestimmte Konfliktsituationen enthält.

3. Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung auf die Ebene des Planvollzugs sind allerdings überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht wird lösen lassen.

4. ...

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IBRRS 2026, 1377
WohnraummieteWohnraummiete
Mietzahlungspflicht bei Annahmeverzug des Mietgegenstands

LG München I, Urteil vom 24.04.2025 - 43 O 10149/24

1. Eine fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache setzt eine vorherige Abmahnung voraus, sofern diese nicht entbehrlich ist.

2. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Mietzahlungen besteht nicht, wenn der Mieter die unterbliebene Übergabe der Mietsache zu verantworten hat und die Zahlungen in Kenntnis der Nichtschuld geleistet wurden.

3. Der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution ist erst nach einer angemessenen Abrechnungsfrist nach Beendigung des Mietverhältnisses fällig, wenn der Vermieter noch ein Sicherungsinteresse hat.

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IBRRS 2026, 1390
WohnraummieteWohnraummiete
Angabe des Baujahres genügt für Angaben zur Mietpreisbremse!

AG Berlin-Köpenick, Urteil vom 03.02.2026 - 3 C 233/25

Ein dem Mieter vor Vertragsschluss in Textform überlassenes Exposé, das einen deutlichen Hinweis auf das Baujahr enthält, ermöglicht dem Mieter, sich über die Geltung bzw. Nichtgeltung der Mietpreisbremse hinreichend zu informieren.

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