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Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 17 Urteile neu eingestellt.

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Hervorzuhebende Urteile zum Zivilprozess & Schiedswesen

3 Urteile - (17 in Alle Sachgebiete)

Folgende wichtige Entscheidungen wurden ab dem 30.05.2025 im Volltext bei ibr-online eingestellt


Online seit 6. Juni

IBRRS 2025, 1466
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Architekt verklagt Bauunternehmer: Bauherr hat Akteneinsichtsrecht!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.06.2025 - 12 VA 10/24

1. Dritte haben nur dann ohne Einwilligung der Prozessparteien ein Akteneinsichtsrecht, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.

2. Das rechtliche Interesse muss sich aus der Rechtsordnung selbst ergeben und verlangt als Mindestbedingung ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes gegenwärtiges Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache.

3. Der - nicht am Prozess beteiligte - Bauherr, der außergerichtlich sowohl Architekten als auch Bauunternehmen wegen Mängeln gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz in Anspruch nimmt, hat ein rechtliches Interesse daran, durch Akteneinsicht festzustellen, welche Innenausgleichsansprüche der klagende Architekt gegen die beklagten Bauunternehmen geltend macht.

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Online seit 5. Juni

IBRRS 2025, 1440
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Ergänzungsfragen zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde statthaft!

OLG Köln, Beschluss vom 20.05.2025 - 11 W 13/25

Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde ist gegen die Zurückweisung von Ergänzungsfragen zu einem im selbstständigen Beweisverfahren eingeholten schriftlichen Sachverständigengutachten statthaft.*)




Online seit 2. Juni

IBRRS 2025, 1393
Beitrag in Kürze
SchiedswesenSchiedswesen
Schriftsatzumfang darf auf zehn Seiten begrenzt werden!

OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2024 - 19 Sch 11/24

1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die tatsächlichen und rechtlichen Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen.

2. Das Gericht ist allerdings nicht gehalten, auf jeden Vortrag eines unterlegenen Beteiligten im Einzelnen einzugehen. Von der Versagung des rechtlichen Gehörs ist erst auszugehen, wenn das Gericht auf einen wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer entscheidungserheblichen Frage nicht eingeht.

3. Die Verfahrensregeln (hier: Beschränkung des Schriftsatzumfangs auf zehn Seiten) werden vom Schiedsgericht nach freiem Ermessen bestimmt, soweit eine Vereinbarung der Parteien nicht vorliegt und das (hier vereinbarte) 10. Buch der Zivilprozessordnung keine Regelung enthält.

4. Die dreimonatige Frist, innerhalb derer der Antrag auf Aufhebung des Schiedsspruchs bei Gericht eingereicht werden muss, wird auch dadurch gewahrt, dass der entsprechende Schriftsatz innerhalb der Frist beim unzuständigen Gericht eingeht und das unzuständige Gericht das Verfahren an das zuständige Gericht verweist oder abgibt.

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