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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2572
Mit Beitrag
Bauhaftung
Baugeldverwendung streitig: Baugeldempfänger trägt die volle Beweislast!
OLG Schleswig, Urteil vom 08.08.2014 - 1 U 103/12
1. Bei streitiger Verwendung des Baugelds trifft den Empfänger die volle Beweislast des § 1 Abs. 4 BauFordSiG. Der Baugeldempfänger hat darzulegen, welche Zahlungen, Verfügungen "auf das Bauwerk" sind.
2. Alle zur Vertretung der Gesellschaft berechtigten Geschäftsführer haften, auch wenn einem die Alleinvertretung nach außen zugewiesen ist.
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