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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2207
Mit Beitrag
Bauvertrag
Gewährleistungsfrist verlängert: Keine Mängelbeseitigung bei funktionstauglicher Leistung!
OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.01.2014 - 10 U 113/13
Wird die Abdichtung einer Kelleraußenwand abweichend von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses ausgeführt und einigen sich die Parteien deshalb darauf, dass die Gewährleistungsfrist von fünf auf zehn Jahre verlängert wird, steht dem Auftraggeber kein Anspruch auf Herstellung einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Abdichtung zu, wenn die eingebaute Abdichtung seit über zehn Jahren funktionstüchtig ist.
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