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IBRRS 2014, 0607; IMRRS 2014, 0275
Mit Beitrag
Leasing und Erbbaurecht
Mietrechtliche Quotenabgeltungsklauseln wohl unwirksam
BGH, Beschluss vom 22.01.2014 - VIII ZR 352/12
Der BGH tendiert dazu, mietrechtliche Abgeltungsquoten grundsätzlich als unwirksam anzusehen, und zwar selbst dann, wenn sie den Erhaltungszustand der Wohnung in der Weise berücksichtigt, dass bei der Berechnung der Quote der Zeitraum entscheidend ist, nach dem bei einer hypothetischen Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund des Wohnverhaltens des Mieters voraussichtlich Renovierungsbedarf bestünde (Abkehr von BGH, Urteil vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06, IMR 2012, 377).