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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2013, 3525; IMRRS 2013, 1751
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Prozessuales
Überlange Prozessdauer: Beschwerde nur bei Beschwer über 20 T€!
BGH, Beschluss vom 25.07.2013 - III ZR 413/12
§ 26 Nr. 8 EGZPO ist auf Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in erstinstanzlichen Urteilen der Oberlandesgerichte über Klagen auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer von Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (§§ 198 ff GVG) anwendbar; solche Urteile unterliegen daher nur dann der Beschwerde, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 Euro übersteigt.*)
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