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IBRRS 2026, 1350; IMRRS 2026, 0686
Wohnraummiete
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Beitrag in Kürze
Wohnraummiete
Eigenbedarfskündigung durch GbR?
BGH, Beschluss vom 21.04.2026 - VIII ZR 221/25
1. Die Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung durch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts richtet sich nach der im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung geltenden Rechtslage; spätere Gesetzesänderungen wie das MoPeG entfalten keine Rückwirkung.
2. Eine personalistisch geprägte Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann auch nach Inkrafttreten des MoPeG grundsätzlich weiterhin eine Eigenbedarfskündigung zugunsten ihrer Gesellschafter aussprechen.
3. Der Wegfall des Eigenbedarfs nach Zugang der Kündigung ist nur bei tatsächlichem Wegfall relevant; eine gesetzliche Rückwirkung durch das MoPeG ist hierfür nicht vorgesehen.
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