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IBRRS 2026, 1128; IMRRS 2026, 0556
Wohnungseigentum
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Beitrag in Kürze
Wohnungseigentum
Anspruch auf Entfernung eines Steckersolargeräts?
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 25.09.2025 - 22 C 5001/25 WEG
Dem Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Beseitigung eines ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss auf dem Dach der Gemeinschaft errichteten Steckersolargeräts steht eine entscheidungsreife Widerklage auf Gestattung nicht entgegen, wenn der ohne Beschluss bauende Sondereigentümer keinen Anspruch auf die Gestattung der Installation auf dem Dach der Gemeinschaft hat, sondern nur einen Anspruch auf Ersetzung eines Grundlagenbeschlusses zur allgemeinen Gestattung eines Steckersolargeräts und über den Aufstellort noch durch die Wohnungseigentümer entschieden werden muss.*)
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