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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2026, 0430; IMRRS 2026, 0224
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GewerberaummieteGewerberaummiete
Kündigungs-Chaos: Irrender Vermieter muss Schadensersatz zahlen

OLG München, Beschluss vom 23.07.2025 - 32 U 3422/24

1. Spricht ein Vermieter eines langfristigen Mietvertrags eine - unberechtigte - Kündigung wegen eines behaupteten Schriftformmangels aus, so macht er sich nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB gegenüber dem Mieter grundsätzlich schadensersatzpflichtig, wenn dieser aufgrund der Kündigung das Mietobjekt räumt und herausgibt.*)

2. Das Verschulden des Vermieters entfällt nicht deshalb, weil zwei Großkanzleien im Rahmen einer due diligence Prüfung bei Erwerb des Anwesens die Kündigung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung als erfolgversprechend angesehen haben.*)

3. Den Mieter trifft regelmäßig kein Mitverschulden, wenn er die Mietsache räumt und an den Vermieter herausgibt, ohne sich auf eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter einzulassen oder einen Rechtsstreit zu führen.*)

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