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IBRRS 2026, 0354
Werkvertrag
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Werkvertrag
Kranvertrag = Frachtvertrag = Werkvertrag!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.12.2025 - 5 U 68/25
1. Die vertragliche Verpflichtung zum Abladen von Gütern von einem LKW mittels eines Krans ist als Frachtvertrag anzusehen.*)
2. Wird die zu befördernde Ware nicht durch hinreichend dimensionierte Lastaufnahmemittel ordnungsgemäß für den Transport mit dem Kran vorbereitet, kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 414 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. HGB oder § 280 Abs. 1 BGB in Betracht.*)
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