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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 2553; IMRRS 2025, 1271
Wohnraummiete
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Beitrag in Kürze

Nach Fensteraustausch muss der Vermieter den Mieter „schulen"!
LG Hamburg, Urteil vom 28.02.2025 - 316 S 35/24
Nach dem Einbau neuer, dicht schließender Fenster ist es Sache des Vermieters, die notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit zu treffen und gegebenenfalls die zur Vermeidung von Schimmelbildung erforderlichen neuen Verhaltensanforderungen zu ermitteln. Der Vermieter muss den Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen an dessen Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima hinweisen.*)
