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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 1230; IMRRS 2025, 0586
Wohnraummiete
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Beitrag in Kürze

Übersendungsaufforderung statt Belegeinsicht ist kein wirksames Einsichtnahmeersuchen
LG Hanau, Beschluss vom 24.03.2025 - 2 S 43/24
1. Ist dem Mieter die Einsichtnahme in die Belege der Betriebskostenabrechnung bei dem Vermieter zumutbar, stellt die alleinige Aufforderung zur Übersendung von Belegkopien kein wirksames Einsichtnahmeersuchen dar. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter freiwillig Belege übersendet.*)
2. Für die Frage, ob die Einsichtnahme bei dem Vermieter zumutbar ist, kommt es auf die Entfernung zur Mietwohnung an und nicht auf den Ort, an den der Mieter nach Mietende verzogen ist.*)
