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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2025, 0997
Bausicherheiten
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Beitrag in Kürze

Höhe der vorläufigen Vollstreckbarkeit bei Bauhandwerkersicherheit?
KG, Urteil vom 26.07.2024 - 7 U 15/24
1. Die Höhe der Sicherheitsleistung nach § 709 Satz 1 ZPO für die vorläufige Vollstreckbarkeit der Verurteilung zur Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB ist anhand der schätzweisen Kosten der Sicherheitenstellung bezogen auf die voraussichtliche Dauer des Rechtsmittelverfahrens zu bestimmen.*)
2. Der danach denkbar erstattungsfähige Schaden bemisst sich somit anhand der Kosten der Stellung einer Bürgschaft (Avalzinsen, geschätzt mit 5 % der Sicherungssumme) für die typisierte Dauer eines Berufungsverfahrens (vorliegend, da es sich um überschaubare Sachverhalte handeln dürfte: 2 Jahre), d.h. geschätzt 10 % der Sicherungssumme.*)
