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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 3214; IMRRS 2023, 1476
Wohnraummiete
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Begründung einer Mieterhöhung auf Basis eines veralteten Mietenspiegels?
AG Hamburg, Urteil vom 13.01.2023 - 49 C 299/22
Wenn zur Begründung einer Mieterhöhung ein veralteter Mietenspiegel verwendet wird, hat das noch nicht zwingend die Unwirksamkeit des Erhöhungsverlangens zur Folge. Ändert sich jedoch im Rahmen der danach veröffentlichten Mietenspiegel die Struktur und Kategorisierung zum vorherigen Mietenspiegel grundlegend, entspricht das Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf den vorgelegten Mietenspiegel nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung der Erhöhungserklärung.
