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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 3210; IMRRS 2023, 1472
Wohnraummiete
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Wann liegt eine Störung des Hausfriedens vor?
LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2023 - 10 S 3/23
1. Aus dem Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme innerhalb der Hausgemeinschaft können sich Grenzen für die Nutzung der Mietsache durch den Einzelnen ergeben. Welche konkreten Verhaltensweisen dabei noch sozialüblich sind oder die Grenze des dem anderen zumutbaren Mietgebrauchs überschreiten und deshalb den Hausfrieden zu beeinträchtigen geeignet sind, bestimmt sich entweder nach den vertraglichen Vereinbarungen - insbesondere der Hausordnung - oder, sofern solche fehlen, nach der Verkehrssitte.
2. Eine Störung des Hausfriedens liegt demnach in einem Verhalten, das das Zusammenleben über das in einer Hausgemeinschaft als sozialüblich hinzunehmende Maß beeinträchtigt.
