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IBRRS 2023, 0685; IMRRS 2023, 0324; IVRRS 2023, 0115
Prozessuales
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Privatgutachterkosten sind auch im selbständigen Beweisverfahren erstattungsfähig!
OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.02.2023 - 6 W 14/23
Ist eine Partei eines selbständigen Beweisverfahrens aus eigener Sachkunde nicht in der Lage, sich sachgerecht mit einem gerichtlich eingeholten oder von der Gegenseite vorgelegten Gutachten auseinanderzusetzen, insbesondere weil ihr aufgrund einer komplizierten und fremden Materie das erforderliche Spezialwissen fehlt, sind die Kosten für ein verfahrensbegleitendes Privatgutachten in aller Regel zur Ermöglichung eines substantiierten Sachvortrags notwendig (Anschluss an BGH, IBR 2013, 252).
