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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2023, 0557; IMRRS 2023, 0262
Wohnraummiete
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Hat der Hauptvermieter einen Anspruch auf den Untermietzins?
AG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2022 - 6 C 615/22
1. Vermietet der Mieter die Mieträume teilweise über Airbnb unter, steht dem Vermieter grundsätzlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Anspruch auf den Untermietzins zu.
2. Ob ein diesbezüglicher Anspruch des Vermieters mietvertraglich vereinbart werden kann, bleibt offen. Eine diesbezügliche Regelung kann aber gegen § 307 und § 553 Abs. 3 BGB verstoßen.
