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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 2935
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Irrtum über Leistungsumfang berechtigt zur Anfechtung!
OLG Schleswig, Urteil vom 30.03.2022 - 12 U 94/21
1. Eine wegen arglistiger Täuschung erklärte Anfechtung kann in einer Anfechtung wegen Irrtums umgedeutet werden, wenn keine arglistige Täuschung vorliegt. Das ist selbst dann möglich, wenn der Anfechtende seine Anfechtungserklärung nur auf eine arglistige Täuschung stützt.
2. Ein Irrtum über den Umfang der Leistung, die der Unternehmer zu erbringen hat, stellt einen beachtlichen, zur Anfechtung wegen Irrtums berechtigenden Motivirrtum dar, wenn der anfechtende Besteller die Erklärung bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben hätte.
3. Die Anfechtung wegen Irrtums ist auch bei sehr geringer wirtschaftlicher Bedeutung nicht ausgeschlossen.
