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IBRRS 2022, 2466; IMRRS 2022, 1034
Gewerberaummiete
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Keine automatische Vertragsanpassung bei corona-bedingter Schließung
LG Frankenthal, Urteil vom 27.10.2021 - 3 O 52/21
1. Behördliche Nutzungseinschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie stellen keinen Mangel der Mietsache dar.
2. Für eine Vertragsanpassung ist eine Einzelfallbetrachtung geboten, innerhalb derer der Mieter die wirtschaftlichen Auswirkungen konkret darlegen muss. Insbesondere sind vorhandene Warenvorräte sowie anderweitige Mittelzuflüsse oder Kompensationen zu berücksichtigen.
