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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 2069; IMRRS 2022, 0857
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Gewerberaummiete
Umsatzrückgänge infolge der Corona-Pandemie sind kein Kündigungsgrund!
LG Münster, Urteil vom 17.12.2021 - 10 O 44/21
1. Betriebsuntersagungen oder -erschwerungen aufgrund der Corona-Krise betreffen das Verwendungsrisiko des Mieters, da hierfür die baulichen Gegebenheiten des Mietobjekts unerheblich sind, sondern es allein auf die Art der Nutzung der Räumlichkeiten und den dort stattfindenden Publikumsverkehr ankommt.
2. Dementsprechend kann der Mieter nicht fristlos kündigen. Dies gilt umso mehr, wenn das Mietobjekt zu keinem Zeitpunkt schließen musste, sondern nur die umliegenden Geschäfte.
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