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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2022, 0173; IMRRS 2022, 0090; IVRRS 2022, 0054
Öffentliches Recht
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Wohnungen müssen langfristig vermietet werden
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.06.2021 - 14 B 521/21
1. Eine Vermietung zu anderen als Wohnzwecken und damit eine Zweckentfremdung liegt vor, wenn die Wohnungen nur an Personen vermietet werden, die nur an kurzer Anmietung interessiert sind und keine dauerhafte Wohnnutzung anstreben.
2. Räumlichkeiten, deren dauerndes Bewohnen wegen erheblicher Immissionsbelastungen unzulässig oder unzumutbar ist, sind zweckentfremdungsrechtlich kein Wohnraum. Jedoch ist ein die Bewohnbarkeit ausschließender Mangel unbeachtlich, wenn er nicht auf Dauer besteht. Letzteres ist hinsichtlich der Immissionen einer benachbarten Großbaustelle - etwa im Gegensatz zu Straßenverkehrslärm - der Fall.
