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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 3740
Bauvertrag
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Zahlung bei Vergleichsabschluss "vergessen": Störung der Geschäftsgrundlage!
OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2020 - 3 U 773/20
1. Schließen die Parteien eines Bauvertrags auf Vorschlag des Gerichts zur Gesamtbereinigung des Rechtsstreits einen Vergleich und sind sich die Parteien einer bereits geleisteten - in den Vergleich nicht eingeflossenen - Zahlung nicht bewusst, ist diese Zahlung Geschäftsgrundlage des Vergleichs.
2. In einem solchen Fall liegt eine Störung der Geschäftsgrundlage vor und es besteht ein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlung.
3. Ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen einer Störung der Geschäftsgrundlage entsteht erst, wenn sich die Fehlvorstellungen herausstellen, also zu Tage treten.
