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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2021, 2720
Architekten und Ingenieure
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Mit Beitrag
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Überwachungspflichtverletzung nicht schadensursächlich: Architekt haftet nicht!
OLG Koblenz, Beschluss vom 06.12.2019 - 3 U 1662/19
1. Der bauüberwachende Architekt hat die raumklimatischen Bedingungen vor bzw. beim Verlegen eines Parkettfußbodens zu kontrollieren und den Auftraggeber spätestens nach Abschluss der Parkettlegearbeiten darauf hinzuweisen, dass bei Parkett ein bestimmtes Raumklima zu gewährleisten ist, um Schäden daran zu vermeiden.
2. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers aufgrund einer mangelursächliche Überwachungspflichtverletzung des Architekten scheidet aus, wenn diese nicht kausal für das Schadensbild ist.
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