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IBRRS 2021, 1431; IMRRS 2021, 0548
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Gewerberaummiete
Umgestaltungspflicht nicht erfüllt: Wann verjähren Ersatzansprüche?
BGH, Urteil vom 31.03.2021 - XII ZR 42/20
Übernimmt der gewerbliche Mieter eine Verpflichtung zur Umgestaltung der Mietsache als (teilweise) Gegenleistung für die Gebrauchsgewährung und bezieht sich die Umgestaltungspflicht auf den Zustand des Mietobjekts bei dessen Rückgabe, gilt für Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht vollständiger Erfüllung der Verpflichtung die kurze Verjährung nach § 548 Abs. 1 BGB (im Anschluss an BGH, BGHZ 86, 71 = NJW 1983, 679, und BGH, IMR 2014, 111).*)
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