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IBRRS 2020, 1169; IMRRS 2020, 0485; IVRRS 2020, 0207
Prozessuales
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Streitigkeiten zwischen Bruchteilseigentümern sind keine Wohnungseigentumssachen
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 18.02.2020 - 2-13 S 140/19
1. Fassen Miteigentümer einer Wohnung, die zu einer Wohnungseigentumsanlage gehört, Beschlüsse über die Verwaltung der im gemeinsamen Bruchteilseigentum liegenden Wohnung, können diese nicht im Beschlussanfechtungsverfahren nach § 46 WEG angefochten werden.*)
2. Derartige Verfahren sind keine Wohnungseigentumssachen nach § 43 WEG.*)
