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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2019 - 15 U 45/18
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17, ibr-online-Werkstatt - Die F.-Tonbänder), wonach der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit es regelmäßig erfordert, dem Antragsgegner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Erlass einer Beschlussverfügung rechtliches Gehör zu gewähren, gilt auch für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.*)
2. Ein nach mündlicher Verhandlung über den Widerspruch (§§ 924, 936 ZPO) ergangenes Urteil, welches die Beschlussverfügung bestätigt (§§ 925, 936 ZPO), kann in der Berufungsinstanz nicht mit Erfolg unter Hinweis auf den Gehörsverstoß anlässlich der Beschlussverfügung angefochten werden, da die angegriffene Entscheidung nicht mehr auf dem ursprünglichen Verstoß beruht.*)
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