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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 1342; IMRRS 2019, 0497
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Bauvertrag
Zahlung kann nicht von Beseitigung sämtlicher Mängel abhängig gemacht werden!
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.10.2016 - 12 U 174/14
1. Steht fest, dass der Bauträger von den Erwerbern nicht mehr wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden kann, ist er gehindert, seinerseits Ansprüche wegen dieser Mängel gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen.
2. Eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung der Schlussrechnungsforderung erst nach Beseitigung sämtlicher Mängel fällig wird, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam.