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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1550; IMRRS 2018, 0561
Wohnraummiete
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Anspruch des Mieters auf die Belegeinsicht besteht nicht unbegrenzt!
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 08.02.2018 - 25 C 176/16
1. Ein Mieter hat im Rahmen des Belegeinsichtsrechtsanspruchs grundsätzlich einen Anspruch auf Vorlage aller vorhandenen Belege am Belegenheitsort der Mietsache. Die Hausverwaltung ist Erfüllungsgehilfe des Vermieters.
2. Ein Anspruch auf gesonderte Vorlage von Stundenzetteln besteht nicht.
3. Der Anspruch des Mieters auf die vollumfängliche Belegeinsicht umfasst nicht die erstmalige Herstellung von Belegen.
