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IBRRS 2018, 0304; IMRRS 2018, 0096
Wohnraummiete
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Mietspiegel: Kiel und Flensburg sind keine Nachbargemeinden!
AG Flensburg, Urteil vom 29.11.2017 - 68 C 84/17
1. Eine Klage auf Zustimmung zu einer begehrten Mieterhöhung ist unzulässig, wenn ihr kein wirksames Erhöhungsverlangen nach § 556a BGB vorausgegangen ist.
2. Der Mietspiegel der Stadt Kiel ist nicht zur Begründung eines Erhöhungsverlangens für eine in der Stadt Flensburg belegene Wohnung geeignet, da sie keine Nachbargemeinden sind.
