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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2017, 3717
Architekten und Ingenieure
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Objektplaner muss sich mit der Nachbarbebauung befassen!
OLG Jena, Urteil vom 17.09.2015 - 1 U 531/14
1. Der Objektplaner muss sich mit der Problematik angrenzender Bebauung befassen. Erforderlichenfalls muss er fachlichen Rat von (weiteren) Experten einholen.
2. Es gehört zu den Grundkenntnissen eines Objektplaners, dass mit dem geplanten Bauwerk und seinen Baubehelfen der Gründungshorizont einer bereits vorhandenen Nachbarbebauung beeinflusst wird.
3. Weiter gehört es zu den erwartbaren Kenntnissen, dass der Verbau von Spundwänden zur Baugrubensicherung massive Erschütterungen und Setzungen mit sich bringen kann.
