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IBRRS 2016, 2670; IMRRS 2016, 1586; IVRRS 2016, 0026
Prozessuales
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Vergleichsstreitwert bei unbedingt (nicht hilfsweise) erklärter Aufrechnung
OLG München, Beschluss vom 22.09.2016 - 28 W 1460/16 Bau
Bei einem gerichtlich abgeschlossenen Vergleich erhöht nur eine hilfsweise erklärte Aufrechnung den Streitwert. Eine unbedingt erklärte Aufrechnung erhöht den Vergleichsstreitwert auch dann nicht, wenn im Vergleich die primär aufgerechneten Gegenansprüche mitabgegolten und endgültig erledigt werden.
