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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 2586; IMRRS 2016, 1534
Prozessuales
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Unterlassungsanspruch aus § 1004 BGB durch Dritten gerichtlich geltend machen?
BGH, Urteil vom 10.06.2016 - V ZR 125/15
Macht eine Partei den Unterlassungsanspruch eines Grundstückseigentümers aus § 1004 BGB bzw. aus § 862 BGB im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend, muss sich das schutzwürdige Eigeninteresse auf die Beseitigung der Beeinträchtigung des Eigentums bzw. des Besitzes an dem Grundstück beziehen.*)
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