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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 1772
Werkvertragsrecht
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Mit Beitrag

Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag?
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.12.2013 - 16 U 44/13
1. Entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob Auftraggeber und Auftragnehmer einen Dienst- oder einen Werkvertrag geschlossen haben, ist, ob ein konkreter Erfolg geschuldet wird.
2. Die Art der Vergütung (hier: nach Zeitaufwand) ist kein geeignetes Abgrenzungskriterium.
3. Kündigt der Auftraggeber, weil er nicht (mehr) davon ausgeht, dass der Auftragnehmer den geschuldeten Erfolg erreichen wird, muss der seine Vergütung fordernde Auftragnehmer beweisen, dass die von ihm erbrachten Leistungen zielführend waren (Anschluss an BGH, IBR 1993, 369).
