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IBRRS 2016, 1568; IMRRS 2016, 0959
Wohnraummietrecht
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Wohnen in denkmalgeschütztem Altbau: Fehlender Balkon ist wohnwertmindernd!
LG Berlin, Urteil vom 05.04.2016 - 63 S 273/15
1. Auch an denkmalgeschützten Gebäuden ist zwar ein fehlender Balkon im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2015 als wohnwertmindernd zu berücksichtigen, jedoch nicht ein feuchter Altbaukeller.
2. Bedarf ein rückkanalfähiger Breitbandkabelanschluss des Vertragsabschlusses mit Dritten, so wirkt sich sein bloßes Vorhandensein nicht wohnwerterhöhend aus.
