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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0618
Bauvertrag
Volltext
Mit Beitrag
![Bauvertrag Bauvertrag](/include/css/ibr-online/zielgrp4/4gr.jpg)
Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht vorgelegt: Auftraggeber muss nicht zahlen!
OLG Köln, Urteil vom 03.02.2016 - 17 U 101/14
Die Parteien eines (Bau-)Werkvertrag können vertraglich wirksam vereinbaren, dass dem Auftraggeber die Einrede des nicht erfüllten Vertrags zusteht und er die Zahlung des (Rest-)Werklohns solange verweigern kann, bis ihm der Auftragnehmer die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft vorlegt. Dem steht auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht entgegen.
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