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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0525; IMRRS 2016, 0326
Wohnungseigentum
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Eigentümergemeinschaft muss Rauchmelder selbst einbauen und warten!
AG Wuppertal, Urteil vom 30.09.2015 - 91b C 58/15
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ihre Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in ausreichender Weise nur dadurch erfüllen, dass sie selbst für die Installation und die Wartung der Melder sorgt.
2. Eine Delegation auf die einzelnen Eigentümer bzw. ein Beschluss dahingehend, dass die Eigentümer in Eigenleistung für die Installation und Wartung sorgen sollen, bietet keine hinreichende Gewähr für die Erfüllung der Pflicht.
