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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2016, 0440
Bauvertrag
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Trotz fehlender Druckprüfungsprotokolle: Leistung ist abzunehmen!
OLG Köln, Urteil vom 07.08.2015 - 19 U 104/14
Druckprüfungsprotokolle sind nicht - wie etwa Schaltpläne oder Bedienungsanleitungen - für die Funktionstauglichkeit des Werks maßgeblich, sondern betreffen den Nachweis des Werkerfolges selbst. Fehlende Prüfprotokolle bezüglich Dichtigkeitsprüfung und Druckprüfung berechtigen den Auftraggeber deshalb nicht dazu, die Abnahme zu verweigern.
