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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 3308; IMRRS 2015, 1512
Prozessuales
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Rechtsmittel ist auch ohne Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzulegen!
BGH, Beschluss vom 24.11.2015 - VI ZR 567/15
Es begründet keinen Hinderungsgrund im Sinne des § 233 ZPO, wenn die unterlegene Partei deshalb kein Rechtsmittel eingelegt hat, weil ihre Rechtsschutzversicherung die Erteilung einer Deckungszusage (zunächst) abgelehnt hat und die Partei das Kostenrisiko nicht tragen wollte.*)
