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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2935
Architekten und Ingenieure
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Besonders sachkundiger Abbruchunternehmer muss nur eingeschränkt überwacht werden!
OLG Schleswig, Urteil vom 10.10.2014 - 1 U 88/11
Bei besonders sachkundigen Abbruchunternehmen (Abbruch alter Kasernengebäude) und eigenverantwortlich durchzuführender Prüfungsmaßnahmen betreffend des Abbruchmaterials, ist die Überwachungsverpflichtung des Architekten darauf beschränkt, sicherzustellen, dass die anzunehmende besondere Fachkenntnis im Einzelfall auch tatsächlich zum Tragen kommt.
