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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 2203
Mit Beitrag
Bauvertrag
Ausblühungen und Verfärbungen als Mängel einer Außentreppe?
KG, Urteil vom 11.03.2014 - 7 U 40/13
1. Ausblühungen und Verfärbungen der Stufen einer Außentreppe können unter Umständen nicht als Mangel gewertet werden, wenn sie sich bei der Verwendung des vertraglich vereinbarten Natursteins nicht verhindern lassen.*)
2. Wird - aus welchem Grund auch immer - eine einfachere oder preisgünstigere Bauweise vereinbart, die gewisse nicht vermeidbare Risiken in sich birgt, kann sich daraus auch unter dem Gesichtspunkten der eingesparten Kosten beim Werklohn kein Minderungsanspruch ergeben.*)
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