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IBRRS 2014, 2915; IMRRS 2014, 1532
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Immobilienmakler
Makler darf Angaben des Verkäufers vertrauen!
AG Altenkirchen, Urteil vom 14.08.2014 - 71 C 104/14
Ein Makler, der ungeprüft Angaben des Verkäufers in sämtliche Verkaufsangaben übernimmt, darf auf die Richtigkeit der Angaben vertrauen. Die Verkäufer der Immobilie müssen hingegen beweisen, dass der fehlende Hinweis, dass es sich ausschließlich um ein Wochenend- und Ferienhaus handelt, durch den Makler zu vertreten ist. Eine Nachforschungspflicht bezüglich baurechtlicher Beschränkungen hat der Makler nicht.
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