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IBRRS 2014, 2801; IMRRS 2014, 1467
Mit Beitrag
Immobilien
Verwendungsansprüche des Untermieters gegen Hauptvermieter/Eigentümer?
BGH, Urteil vom 19.09.2014 - V ZR 269/13
1. Hat der Untermieter mit dem Untervermieter eine Vereinbarung über Verwendungsersatzansprüche getroffen, scheiden Ansprüche nach § 994 Abs. 1, § 996 BGB gegen den Eigentümer aus (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.10.1978 - V ZR 147/77, NJW 1979, 716).*)
2. Aus dem Nichtvorliegen einer Leistung folgt nicht zwangsläufig, dass stets auf den Bereicherungen in sonstiger Weise erfassenden Tatbestand des § 812 Abs. 1 Satz 1 Var. 2 BGB zurückgegriffen werden dürfte; auch sog. Nichtleistungsfälle bedürfen im Mehrpersonenverhältnis einer Zuordnung nach wertenden Kriterien.*)
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